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H a r t e 1.
Rath niederlegen konnte, und dass das Volk nach der Rück
kehr der Gesandten aus Chalkis den Beschluss fasste, dass die
ursprünglich gewählten, zu denen er unbestritten zählte, gleich
wohl zu Philipp sich zu begeben hätten und so durch eine Art
nochmaliger Wahl ihn nicht minder wie Demosthenes neuer
dings delegirte, nur dass Demosthenes nun zum zweiten Mal
refüsirte, während er diesmal seine Function antrat, 1 endlich
dass Demosthenes es unterliess, das für ein Verbrechen derartiger
Usurpation angezeigte Eisangelie-Verfahren einzuleiten. 2 Ihr
Erscheinen war auf den weiteren Verlauf der Dinge ohne Einfluss.
Das Urtheil an den unglücklichen Phokiern ward auf die grau
samste Weise vollzogen, Thebens Wünsche und die der Thessaler
1 Aescli. RvdGes. § 94 oux ££o3fj.ocrap.Y)V, aXX’ u7i£ayop)V ^psaßsuaEiv, sav d)
8uvato';, ~po; 8s xrjv ßouXrjv cmovtcov iwv crup.;:ps'aߣtov tov aBsXcpov tov
sp.autou xai tov aBeXcptBoüv xai tov latpov £7C£{x^a, oux i^op.oupivou;* ou8'e
yap b vo[J.o; sa ix tou 8rjjj.ou ‘ysipotovfa; iv trj ßouXrj i?o'[j.vuaOar aXXa tr)V
appoxitfav p.ou 87)Xibaovta;. e:zzi8r\ 8’ oi cjuij-TrpE'aßEi; tzuQo'|j.£Voi ta 7cspi tou;
<I>a)xia; aup.ßavta avsarpE^av, ysvo[j.svrj; ixxXrjata; yjo7) Ttapwv xat 8uvap.EVo;
t£> acop.au, Tzpocravayxal^ovto; tou 8vjp.ou (j.7)8ev 7)ttov TrpS'tßEUEiv 7)p.a; tou; s?
apyij; atpEÖEVta; a-avta;, a^suBsTv 7ipo; Aöqvafou; ojp.v)V 8eTv. Und diese
Doppelwahl oder wie ich glaube die Bestätigung der aus der ersten Wahl
hervorgegangenen Gesandten durch ein Psephisma der Ekklesie (r.poa-
avayxa^ovto; tou o^irou) bezeugt Demosthenes selbst, indem er sagt, er
sei zweimal für diese Gesandtschaft gewählt worden und habe zweimal
abgelehnt (RvdGes. § 172 sni yap trjv tp(trjv 7cp£aßs(av 8i'; (j.e ^Eipotov7]aavra>v
up.wv 81; i?ojp.oaa[X7jv). Hätte wirklich zum zweiten Mal eine förmliche
Wahl stattgefunden und wäre dabei Aescliines nicht unter den Erwählten
gewesen, so würde Demosthenes dies nicht verschwiegen haben. Wären
nur jene Gesandten, welche bereits die Gesandtschaft angetreten hatten,
unter welchen nicht Demosthenes noch Aescliines, sondern für diesen
sein Bruder sich befanden, angewiesen worden, ihrer Mission nachzu
kommen, so konnte Demosthenes weder sagen, dass er zweimal gewählt
worden sei, noch bedurfte es dann einer erneuten Exomosie von seiner
Seite. Mit demselben Rechte also, mit welchem Demosthenes sich durch
den Beschluss dieser Ekklesie als neu gewählt ansieht, waltete Aescliines
nunmehr seines Amtes als Gesandter. Mit gutem Grunde also wirft er
Demosthenes vor a. a. O. xai to p.ev avsyvio;, to 8s u?:ep^ßvj<;. Dieses
Kunststück des Demosthenes stellt sich den oben S. 378 besprochenen
Leistungen seines sophistischen Gegners nicht unwürdig an die Seite.
2 Aesch. RvdGes. § 139 ftpsaßsuovto; sp.oü trjv tp(t7]v /j8rj 7:p£aßE(av tfjV st:i
to xoivov ttbv ’Ap-cptxtuo'vtov, icp’ fjV toXp.a; p.s X^ystv to; ou ysipotov7)0si;
tpyou.7]V, iyGpo; 8’ wv ourcco xai tvfy-Epov rjösXyjxa; ps steayyEiXai -apa-
7;psaßsu<jaa0ai.