Demostlienische Studien. II.
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war die Rückwirkung der auf dem Kriegsschauplatz zu gewärtigenden
Ereignisse auf die Stimmung der Athener nicht zu berechnen,
zumal sich, je näher der Tag der Entscheidung rückte,
das alte Misstrauen energischer zu regen begann. Unzweideutig
trat dasselbe noch vor der Abreise der Gesandten zu Tage,
als Philipp brieflich die Athener aufforderte, mit gesammter
Heeresmacht auszurücken, um für die gerechte Sache zu streiten,
indem gegen den Auszug die Befürchtung ausgesprochen wurde,
Philipp könne die Mannschaft als Geisel behalten.
Die athenische Gesandtschaft machte sich Mitte Juli auf
den Weg, hörte aber in Chalkis bereits von Philipps Einzug
in die Thermopylen und der Vernichtung der Phokier. Sie
kehrte zurück, um neue Instructionen für die veränderte Lage
der Dinge entgegenzunehmen. Das Volk Iness sie auch unter
den veränderten Umständen zu Philipp und zu dem Rathe der
Amphiktyonen sich verfügen. Aeschines ging diesmal mit,
während Demosthenes auf seiner einmal gegebenen Ablehnung
beharrte. Gegen Aeschines’ Betheiligung an dieser letzten Gesandtschaft
richtet sich die schwere Beschuldigung des Demosthenes,
dass jener, nachdem er früher Krankheits halber durch
seinen Bruder das Mandat als Gesandter vor der Bule niedergelegt
hätte, nun dasselbe widerrechtlich usurpirte, 1 eine Anklage,
welche Aeschines triftig damit zu widerlegen weiss, dass eisern
Mandat weder definitiv niedergelegt habe, noch auch vor dem
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poTov^Ö7] .... § 12G ETUEtOTj Taux’ (nach der Vernichtung der Pholder)
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aoobs xai oeivo; outo; xai eu^qjvo; oute ßouXfj; oute O7jij.ou /EipoTovijaavTo;
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aXXo; JjprjT’ avO’ auxou otfO 1 oti tcov toioutojv b vbp.o; Qavaxov T7]V ^r]p.iav
Eivai xeXeuei xtX. — Die Worte des § 129 tJ>-^cpia-(j.a avxixpu; nep\ toutou
tou ovop.axo; y^ypaT:xai sind dunkel. Es scheint liiemit das Psephisma des
Käthes gemeint zu sein, durch welches Aeschines’ Bruder als Stellvertreter
der Gesandtschaft eingereiht wurde. Denn dass dieser als der rechtmässige
Gesandte anzusehen sei, darauf kommt es Demosthenes an. Ueber die
Competenz des Käthes solche Verfügungen zu treffen, ist oben S. 473 2
zu vergleichen.
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