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Va lilen.
wird, findet sich weder in der Poetik noch in irgend einer
anderen der uns erhaltenen Schriften des Aristoteles, und wir
sind heute für das Verständniss dieses Kunstausdruckes viel
mehr an die Auseinandersetzung in der Politik gewiesen.
Dass aber das in der Politik gegebene Versprechen nicht
unerfüllt geblieben war, dafür bürgt ein Zeugniss des Neu-
platonikers Proklos, der in seinem weitschichtigen Commentar
zu Platon’s Politeia auf die in der Schätzung der Tragödie
weit auseinandertretenden Ansichten des Platon und Aristoteles
geführt, deutlich zu erkennen gibt, dass er eine von dem, was
heute in der Politik und Poetik zu lesen ist, verschiedene Erör
terung des Aristoteles über die Wirkung der Tragödie kannte
und benutzte. Denn bei Proklos, der den Aristoteles ausdrücklich
nennt, lieber an Philosophen seiner Schule als an des Meisters
eigene Darlegung zu denken, heisst doch wohl der Zweifel
sucht mehr als billig Raum gewähren.
Aber wo, in welcher Schrift des Aristoteles las Proklos
diese von Aristoteles selbst in Aussicht gestellte, uns nicht auf
bewahrte Untersuchung? V. Rose hat das Zeugniss des Proklos
unter die Bruchstücke der dialogischen Schrift xspi itonQiwv
gereiht. Allein so wenig die Möglichkeit bestritten werden kann,
dass auch diese Schrift, deren Plan aus den spärlichen Resten
nicht mehr erkennbar ist, diese Frage berührt habe, so fehlt
es doch an jedem positiven Moment, das der Möglichkeit zur
Wahrscheinlichkeit verhelfen könnte; und dass vollends Ari
stoteles selbst mit dem Citat der Politik ev tou; rapi TO'.rftv.rfe
auf den Dialog Trepi tcoiy;twv habe verweisen wollen, ist unglaub
haft auch für den, welchem der Dialog als ein echtes Werk
des Aristoteles gilt. E. Heitz hingegen war der Ansicht, nicht
eine andere Schrift des Aristoteles, sondern ein der Politik
selbst angehöriger Abschnitt über Dichtkunst werde mit den
Worten ev -rok Trepi TroiYj-uiaj; bezeichnet. Er betont dabei den
Wortlaut des Cltates vüv p.sv itoiXtv o’ ev toT? Trepi tcoiyjti-
Epo'jp.ev cacpscTepov, der nur passend erscheine bei Verwei
sung auf eine derselben Schrift ungehörige spätere Untersuchung,
nicht auf eine davon getrennte selbstständige Schrift, und hätte