Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Zur ältesten Geschichte des muhnmmedanischen Rechts 
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der Omajjadischen Chalifen keinerlei Protection zu erfreuen hatten. 
Hiervon macht allerdings 'Omar h. 'Abd-al'aziz (A. H. 98—101 
od. 717 — 720) eine Ausnahme; aber seine Regierung war zu kurz, 
als dass sie von nachhaltigem Einfluss in dieser Richtung hätte sein 
können. Trotzdem scheint schon im dritten Decennium des 2. Jahr 
hunderts die Aufzeichnung grösserer Quantitäten von Traditionen 
begonnen und dies sich zwischen den Jahren 120 — 150 als allge 
meine, weniger als gesetzlich denn nothwendig anerkannte Art der 
Fortpflanzung durchgekämpft zu haben, obgleich wohl zu bemerken 
ist, dass noch für lange Zeit bis zum Ende des zweiten Jahrhunderts 
und später die mündliche Überlieferung als die klassische, dem 
Geist des Islam mehr eonforme .angesehen wurde, und dass man 
selbst in der schriftlichen Überlieferung die Formen der mündlichen 
nachahmte. 
Als denjenigen, . der zuerst Traditionen niederschrieb, be 
zeichnen die Araber den Muhammad b. Muslim Alzuhri in Medina, 
gewöhnlich Ihn Shihäb Alzuhri genannt<), der zu den Chalifen 'Abd- 
almalik b, Marwän und Hishäm b. 'Abd-almalik in Beziehung stand 
und unter Jazid b. 'Abd-almalik als Richter fungirte; er starb 124 
(742). Damals scheint die verbreitetste Methode des Unterrichts die 
gewesen zu sein, dass der Muhaddit aus dem Gedächtniss recitirte 
oder aus seinen Heften dictirte, und seine Zuhörer niederschrieben, 
um dann das Geschriebene ihm vorzulesen, damit er etwaige Fehler 
corrigire. Durch einen Schritt weiter kam man dahin, dass auch solche 
Traditionen als gültig betrachtet wurden, die nicht dem Lehrer 
vorgelesen resp. von ihm corrigirt waren, z. B. brieflich mitge- 
theilte. Folgendes ist ein instructiver Nachtrag zu Sprenger (a. a. 
0. S. 8. 9): Ihn Kutaiba erzählt (S. VIA), dass Ihn Guraig in 
Mekka (gest. 154 = 771), der erste der wirkliche Bücher ge 
schrieben haben soll, zu Hishäm h. 'Urwa gesagt habe: „0 ’Abü 
Mundir, ist das Blatt, das du dem N. N. gegeben hast, deine Tradi 
tion?“ Er erwiedert „Ja“. Wakidi. der dies überliefert, fügt 
hinzu: Seit der Zeit hörte ich den Ihn Guraig sagen: „Hishäm b. 
Urwa hat mir überliefert“ in unzähligen Fällen“. Ich fragte ihn 
über das Vorlesen einer Tradition vor dem Muhaddit: er erwiderte: 
’) Ihn Kutaiba S. tTV, Sprenger a. a. O. S. 7. 
Sitib. .1. phil.-hist. CI. LXV. Bit. III. Hft. 
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