Zur ältesten Geschichte des muhnmmedanischen Rechts
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der Omajjadischen Chalifen keinerlei Protection zu erfreuen hatten.
Hiervon macht allerdings 'Omar h. 'Abd-al'aziz (A. H. 98—101
od. 717 — 720) eine Ausnahme; aber seine Regierung war zu kurz,
als dass sie von nachhaltigem Einfluss in dieser Richtung hätte sein
können. Trotzdem scheint schon im dritten Decennium des 2. Jahr
hunderts die Aufzeichnung grösserer Quantitäten von Traditionen
begonnen und dies sich zwischen den Jahren 120 — 150 als allge
meine, weniger als gesetzlich denn nothwendig anerkannte Art der
Fortpflanzung durchgekämpft zu haben, obgleich wohl zu bemerken
ist, dass noch für lange Zeit bis zum Ende des zweiten Jahrhunderts
und später die mündliche Überlieferung als die klassische, dem
Geist des Islam mehr eonforme .angesehen wurde, und dass man
selbst in der schriftlichen Überlieferung die Formen der mündlichen
nachahmte.
Als denjenigen, . der zuerst Traditionen niederschrieb, be
zeichnen die Araber den Muhammad b. Muslim Alzuhri in Medina,
gewöhnlich Ihn Shihäb Alzuhri genannt<), der zu den Chalifen 'Abd-
almalik b, Marwän und Hishäm b. 'Abd-almalik in Beziehung stand
und unter Jazid b. 'Abd-almalik als Richter fungirte; er starb 124
(742). Damals scheint die verbreitetste Methode des Unterrichts die
gewesen zu sein, dass der Muhaddit aus dem Gedächtniss recitirte
oder aus seinen Heften dictirte, und seine Zuhörer niederschrieben,
um dann das Geschriebene ihm vorzulesen, damit er etwaige Fehler
corrigire. Durch einen Schritt weiter kam man dahin, dass auch solche
Traditionen als gültig betrachtet wurden, die nicht dem Lehrer
vorgelesen resp. von ihm corrigirt waren, z. B. brieflich mitge-
theilte. Folgendes ist ein instructiver Nachtrag zu Sprenger (a. a.
0. S. 8. 9): Ihn Kutaiba erzählt (S. VIA), dass Ihn Guraig in
Mekka (gest. 154 = 771), der erste der wirkliche Bücher ge
schrieben haben soll, zu Hishäm h. 'Urwa gesagt habe: „0 ’Abü
Mundir, ist das Blatt, das du dem N. N. gegeben hast, deine Tradi
tion?“ Er erwiedert „Ja“. Wakidi. der dies überliefert, fügt
hinzu: Seit der Zeit hörte ich den Ihn Guraig sagen: „Hishäm b.
Urwa hat mir überliefert“ in unzähligen Fällen“. Ich fragte ihn
über das Vorlesen einer Tradition vor dem Muhaddit: er erwiderte:
’) Ihn Kutaiba S. tTV, Sprenger a. a. O. S. 7.
Sitib. .1. phil.-hist. CI. LXV. Bit. III. Hft.
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