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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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Sachau

„Ein  Mann  wie  du  fragt  noch  danach?  Man  streitet  sich  nur  über
ein  Blatt  (eine  schriftlich  mitgetheilte  Tradition),  das  man  bekommt
und  spricht:  „ich  überliefere  was  darin  steht“  ohne  es  (demMuhaddit)
vorgelesen  zu  haben.  Wenn  er  es  aber  vorliest,  so  ist  dies  (die
schriftliche)  und  die  mündliche  Mittheilung  ganz  gleich.“  —  Nach
Ahmad  b.  Itanhal  (Nawawi  S.  YAV)  waren  Ihn  Guraig  und  der  basrensische,
  156  gestorbene  Überlieferer  Sa'id  b.  ’Abi  'Arüha  die
ersten,  die  Bücher  verfassten.  Eine  auf  Aldahabi  (gest.  748)  zurückgehende, ­
  aus  ‘Abulmahäsin  S.  fAA  entnommene  Notiz  über  diejenigen. ­
  die  zuerst  in  den  verschiedenen  Städten  des  Islams  Bücher
verfassten,  ist  von  Slane  (Ihn  Khallikän,  Einleitung  S.  XXIV)  mitgelheilt.
  Einen  Bericht  aus  älterer  Quelle  (Alhatih  Albagdädi  gest.
463)  über  denselben  Gegenstand  gibt  Hägi  Ha  Ufa  I  S.  80.  81.  Nach
diesem  schrieben  zuerst  Ihn  Guraig  (so  ist  zu  lesen  für  Ihn  Garih)
und  Said  b.  ’Abi  'Arüba;  dagegen  Rabfa  h.  Sahib  (!)  (gest.  160)
nach  "Abu  Muhammad  b.  Rämahurmuzi.

Diesen  schliessen  sich  an:
Sufjän  b.  TJjaina  (gest.  198))  .
Mälik  b.  ‘Anas  (gest.  179)  \  Meill,,a
'Abdallah  b.  Wahl»  (gest.  197)  in  Aegypten
Mamar  (gest.  153)
Abd-alrazzäk  (gest.  211)
Sufjän  Altaur  (gest.  161)
Muhammad  b.  Fudail  b.  Gazwän  (gest.  195)
Hammäd  h.  Salima  (gest.  167)  i

in  Jemen

in  Basra

in  Küfa

Ruh  h.  'Ubäda  (gest.  205)
Hushaim  (gest.  183)  in  Wäsit
'Abdallah  b.  Mubarak  (gest.  181)  in  Huräsan.
Hiermit  ist  der  Bericht  des  Filmst  über  eine  in  Hadfta  gefundene ­

  Bibliothek  zu  vergleichen,  in  der  sich  auch  Autographen  von
Suljan  b.  Uvaina.  Sufjän  Altaurf  und  ’Auzä'i  befunden  haben  sollen
(Flügel,  Grammatische  Schulen  der  Araber  S.  26).  Nach  dem

Filmst,  sollen  ferner  schon  Mugira  b.  Miksam  (gest.  136)  und  Muhammad ­
  b.  Abi  Lailä  (gest.  148)  über  Erbrecht  (ein
geschrieben  haben  (N.  F.  412  Bl.  41a).  Obgleich  der  Inhalt  dieser

Aufzeichnungen  wohl  zum  grössten  Theil  aus  Traditionen  bestand,
so  ist  doch  zu  berücksichtigen,  dass  sich  in  diesem  Verzeichnisse
            
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