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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 51. Band, (Jahrgang 1865)

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Muss»  fi  a

Wir  wollen  es  nun  versuchen,  diese  Darstellung  der  weitverbreiteten ­
  Sage  mit  den  anderen  Versionen  derselben  zu  vergleichen.
Es  wird  daher  gut  sein,  letztere  im  Kurzen  zu  erwähnen.
Die  zahlreichsten  Nachweise  und  Auszüge  finden  sich  hei
Bäckström,  Svenska  Folkböcker  I,  264—274;  von  der  Hagen,
Gesammtabenteuer  I,  C—CIV;  Massmann,  Kaiserchronik  IV,  893
bis  906;  Grundtvig,  Danmarks  Gamle  Folkeviser  I,  195—197.
Letzterer  verglich  mit  einander  alle  verwandten  Sagen  von  verläumdeten
  und  verfolgten  Frauen,  deren  Unschuld  endlich  an  den  Tag
tritt  und  das  Ergebniss  seiner  scharfsinnigen  Untersuchungen  tlieilt
F.  Wolf,  Niederländische  Volksbücher  S.  5—6  mit.
Wenn  wir  uns  hier  lediglich  auf  jene  Sage  beschränken,  welche
nach  demNamen  der  Heldin  in  einer  der  bedeutendstenDarstellungen
die  Crescentia-Sage  genannt  werden  kann'),  so  sehen  wir,  dass
bei  den  verschiedenen  Versionen  derselben,  trotz  der  zahlreichen
Abweichungen  im  Einzelnen,  doch  immer  dasselbe  Grundmotiv  uns
entgegentritt.  In  diesem  lassen  sich  wieder  drei  Hauptbegebenheiten
unterscheiden:  I.  Ein  Fürst  vertraut  hei  seiner  Abreise  seine  Frau
seinem  Bruder  an,  welcher  sie  jedoch  zu  verführen  sucht;  sie  weiss
sich  zwar  von  seinen  Nachstellungen  zu  vertheidigen,  schwebt  aber
durch  die  Bosheit  des  Verräthers  in  grosser  Lebensgefahr.  II.  Die
unschuldige  Frau  wird  von  einem  edlen  Manne  errettet,  der  sie  in
sein  Haus  aufnimmt  und  ihr  sein  Kind  anvertraut.  Ein  Hausgenosse
verlieht  sich  in  sie;  zurückgewiesen,  tödtet  er  das  Kind  und  beschuldigt ­
  die  Frau  des  Mordes.  Diese  wird  nun  fortgestossen  und
einer  fast  sicheren  Todesgefahr  ausgesetzt.  III.  Sie  wird  wieder
gerettet  und  erwirbt  die  Kunst,  Krankheiten  zu  heilen.  Diejenigen
nun,  die  sich  an  ihr  vergangen,  erkranken;  sie  gibt  ihnen  die  Gesundheit ­
  wieder,  aber  erst  nachdem  sie  ihre  Missethaten  gestanden
haben,  wodurch  die  Schuldlosigkeit  der  Verläumdeten  von  Allen
erkannt  wird.
Die  zweite  Begebenheit,  welche  auch  sonst  in  anderen  verwandten ­
  Sagen  wiederkehrt 2 ),  erscheint  hier  gleichsam  als  eine
1)  Wir  sehen  also  von  jenen  Erzählungen  (Genovefa,  Hirlanda,  Ravengaard  und
Memering)  ab,  welche,  wenn  sie  auch  damit  beginnen,  dass  der  scheidende  Gemahl
seine  Frau  einem  Treulosen  anvertraut,  doch  bald  in  andere  Bahnen  einlenken,
2 )  So  z.  B.  im  Roman  de  la  Violette,  in  Chaucer’s  Man  of  Lawes  talc,  in  Gower’s
Confessio  amantis,  in  der  Rappresentazione  di  S.  üliva.
            
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