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F ou eher de Car eil.
Es scheint in der That diesem Briefe nach, dass der Kaiser
selbst alle Actenstiicke der Unterhandlung zu lesen pflegte, ohne
selbst die Abhandlungen ex professo, sogar über die schwierigsten
theologischen Gegenstände, auszunehmen. Auch Spinola, der sich
so eben mit ihm darüber berathschlagt hatte, erzählt die Thatsache
(Brief an Molanus vom 27. August 1094.):
Es bliebe uns, um nur das Hauptsächlichste zu sagen, noch
übrig alle diejenigen sehr umfangreichen und oft auch sehr inhalts
vollen Urkunden, welche die dogmatische Theologie und folglich auch
den Grund der Streitigkeit berühren, anzuführen; wenn uns aber
auch dieses zu versuchen untersagt ist, so müssen wir doch wenigstens
einige dieser Ur kun de n erwähnen; das sind alle diejenigen welche
unter dem Namen Ungarica von der Vereinigung der Ungern mit
der Kirche handeln, ein Beispiel, auf welches fortwährend von Leib-
niz und den Protestanten sich berufen wird, und das beständig von
Spinola und den Theologen der römischen Kirche gegen sie selbst
gebraucht wird.
Angesichts der sicheren Erfolge, zu welchen man durch die
Kritik und Geschichte geführt wird, scheint es von einigem Interesse
zu sein, den grossen Streit aufs Neue aufzunehmen, welcher so voll
kommen zum Vortheile des Papstes und des Kaisers, die als die
Vorsteher der religiösen und politischen Einheit Deutschlands im
17. Jahrhunderte betrachtet werden, endigt.
Ich gehe zum zweiten Abschnitte über, welcher hauptsächlich
ausSchriften über die Umgestaltu ng desRechts und derJuris-
prudenz in Deutschland besteht; diesem Gedanken aus der Jugend
Leibnizens, den wir schon im Jahre 1671 in noch ungedruckten
und merkwürdigen Briefen angeführt finden, die er an verschiedene
Räthe Seiner kaiserlichen Majestät, an Ho eher (Anm. XII), Port-
uer (XIII) und hauptsächlich an Lyncker (XIV) gerichtet hatte,
welchen letzteren er mit diesen Worten ermunterte einen neuen
Tribonianus anzurufen der Umgestaltung des Rechtes und der Juris
prudenz wegen: Leibnitius Windhagium (XV) per Linkerum
süscitare nititur, ut aüspicio Caesaris Tribohiani partes in juris-
prudentia emendanda suscipiat, Leibnitio vicissim in aula Caesarea
adjutore usurus: ein Gedanke den er nie aufgab, und welcher ihn
zu einer Menge von Berichten an den Kaiser führte, unter welchen
sich die Vorrede eines neuen Gesetzbuches für das Kaiserreich