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Zimme rmann.
lieh, er zu entdecken und anzugeben bemüht ist. Findet sich
dabei, dass der Grund der Thatsache des socialen Zusammen
lebens in dem gleichfalls als Thatsache anzuerkennenden Vor
handensein einer auf andere seinesgleichen bezugnehmenden
^socialen) Anlage im Menschen, z. B. in einem natürlichen Zuge
zur Gesellung mit anderen (socialem Instinct, Geselligkeits
trieb), oder auf einer unwillkürlichen Nachahmung der Gefühle
anderer durch die eigenen (sociales Gefühl, Mitgefühl, Sym
pathie) gelegen sei, so folgt daraus zwar, dass, weil ohne Vor
handensein dieser auch das sociale Zusammenleben nicht vor
handen wäre, jene sociale Anlage für die Gesellschaft den
(theoretischen) Werth einer conditio sine qua non habe, keines
wegs aber, dass darum die sociale Anlage im Menschen (der
Geselligkeitstrieb oder das Mitgefühl) an sich, ohne Bezug auf
das Zustandekommen der Gesellschaft einen höheren Werth
und deshalb einen Vorzug besitze vor jedem andern im Men
schen durch die Erfahrung aufgezeigten Trieb, Gefühl oder
überhaupt Vermögen. Altruismus oder die Lehre, dass das
durch die Rücksicht auf den andern hervorgerufene Handeln,
und Egoismus oder die Lehre, dass das durch die Rücksicht
auf den Handelnden selbst beeinflusste Handeln besser als die
entgegengesetzte Handlungsweise sei, sind daher vom Stand
punkt des Empirismus aus gleich unberechtigt, es wäre denn
vorher ausgemacht, entweder dass das gesellige Zusammen
oder das vereinzelte Einsiedlerleben besser sei als die entgegen
gesetzte Lebensweise. Nun ist zwar von letzteren beiden
Lebensweisen die erstere insofern der letzteren übergeordnet,
als der Bestand der Gesellschaft den Bestand von Individuen
zur Vorbedingung hat, etwa wie das erste Stockwerk den
dasselbe stützenden Pfeilern des Erdgeschosses übergeordnet
ist. Von den beiden Organismen der Gesellschaft und des
Einzelmenschen ist der erstere der complicirtere, insofern seine
Theile, also die Einzelindividuen selbst Organismen sind; der
ausschliesslichen Erkenntnissquelle des Empirismus, der Er
fahrung, gegenüber aber ist der complicirtere nicht mehr und
nicht weniger blosse Thatsache als der einfachere Organismus,
und einen Grund, der Gesellschaft an sich einen höheren (unbe
dingten) Werth als dem Einzelindividuum und diesem letzteren
gleichfalls an sich einen niedrigeren (nur bedingten) Werth bei-