16 Zimme rmann. lieh, er zu entdecken und anzugeben bemüht ist. Findet sich dabei, dass der Grund der Thatsache des socialen Zusammen lebens in dem gleichfalls als Thatsache anzuerkennenden Vor handensein einer auf andere seinesgleichen bezugnehmenden ^socialen) Anlage im Menschen, z. B. in einem natürlichen Zuge zur Gesellung mit anderen (socialem Instinct, Geselligkeits trieb), oder auf einer unwillkürlichen Nachahmung der Gefühle anderer durch die eigenen (sociales Gefühl, Mitgefühl, Sym pathie) gelegen sei, so folgt daraus zwar, dass, weil ohne Vor handensein dieser auch das sociale Zusammenleben nicht vor handen wäre, jene sociale Anlage für die Gesellschaft den (theoretischen) Werth einer conditio sine qua non habe, keines wegs aber, dass darum die sociale Anlage im Menschen (der Geselligkeitstrieb oder das Mitgefühl) an sich, ohne Bezug auf das Zustandekommen der Gesellschaft einen höheren Werth und deshalb einen Vorzug besitze vor jedem andern im Men schen durch die Erfahrung aufgezeigten Trieb, Gefühl oder überhaupt Vermögen. Altruismus oder die Lehre, dass das durch die Rücksicht auf den andern hervorgerufene Handeln, und Egoismus oder die Lehre, dass das durch die Rücksicht auf den Handelnden selbst beeinflusste Handeln besser als die entgegengesetzte Handlungsweise sei, sind daher vom Stand punkt des Empirismus aus gleich unberechtigt, es wäre denn vorher ausgemacht, entweder dass das gesellige Zusammen oder das vereinzelte Einsiedlerleben besser sei als die entgegen gesetzte Lebensweise. Nun ist zwar von letzteren beiden Lebensweisen die erstere insofern der letzteren übergeordnet, als der Bestand der Gesellschaft den Bestand von Individuen zur Vorbedingung hat, etwa wie das erste Stockwerk den dasselbe stützenden Pfeilern des Erdgeschosses übergeordnet ist. Von den beiden Organismen der Gesellschaft und des Einzelmenschen ist der erstere der complicirtere, insofern seine Theile, also die Einzelindividuen selbst Organismen sind; der ausschliesslichen Erkenntnissquelle des Empirismus, der Er fahrung, gegenüber aber ist der complicirtere nicht mehr und nicht weniger blosse Thatsache als der einfachere Organismus, und einen Grund, der Gesellschaft an sich einen höheren (unbe dingten) Werth als dem Einzelindividuum und diesem letzteren gleichfalls an sich einen niedrigeren (nur bedingten) Werth bei-