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Joseph Chmel.
beiten nach Rom zu reisen vorgab, zu König Friedrich gekommen
sei, der ihm Empfehlungsschreiben an die römische Curie geben
sollte, indess er wie sich zeigte den Auftrag hatte, die letztere ge
gen den König zu stimmen.
Meister Thomas wollte die Umgebung des jungen L adislaus,
in der er ohne Zweifel zahlreiche Verbindungen hatte, für einen Plan
gewinnen, dessen Ausführung später versucht aber ebenfalls vereitelt
wurde.
Aus den ihm abgenommenen Schreiben ersah der König, dass
man den Papst aulforderte, ihn zur Auslieferung seines Mündels
nicht bloss zu bereden, sondern dieselbe ihm förmlich aufzutra-
gen. („Ipsa Sanctitas vestra per suader e ac iniunqere
velit*)
recht äkchern am mulgericht gelegen den ain hat inn Hanns Trunkchl ze
Pnsemdarft den andern hat inn Mertt am Wasen; it. auf fünff purkchrecht
äkchern gelegen aüff Lewpoltsdarffer aw derselbin ekcher hat zwen inn Hanns
Haberleytter auf der Stetten ain der Paul am Kuennperig ain Mert Czinczen-
darffer und ain Tlioman der Mayrin sun ze Menkch”). — Zeugen: die edlen
Hanns P al tr a m, Pfleger zu Weiglspach und Wolfgang Swanvelder.
(Orig. Perg. ,3 Siegel, 1 fehlt). — Am 27. April (Montag nach St. Jörgen-
tag) 1450 verkauft Erasmus Volkrat dem Meister Thomas Angelpek, Pfarrer
zu St. Leonhard im Forst 2 Theile Zehent zu Rueberstorf, in der Rupreclits-
hofner Pfarre, auf Gründen und Feldern, die vormals zu 5 Hofstätten gehört
haben und nun zu 3 Gütern, die man Lehen nennt, gehören ; der Zejient ist
ein Lehen von dem Edlen Herrn Albrecht von Wildungsmaur. — Die Ur
kunde ist bekräftigt durch die Siegel der Edlen Peter „Gawbitz'’ im „Dwe-
richpach” und Hanns Paltram Pfleger zu „Weigselpach.” (Orig. Perg. 3 Siegel.)
Dei Pfarrer hatte diesen Zehent zur Stiftung eines dritten Cooperators
(,,gesellen ’) in seiner Pfarre erkauft, und der Lehensherr, Herr Albrecht
von Wildungsmaur, machte ihn durch Urkunde vom 24. Mai 1450 (H. Pfingst-
tag) zu freiem Eigen. (Orig. Perg. 1 Siegel, fehlt). Wahrscheinlich
behielt Meister Thomas seine Pfründe St. Leonhard auch nachdem er Canoni-
cus zu Wien geworden. —
‘) Ich glaube, dass die von Pray (Annales regum Hungariae III, S. 92—97)
aus der Melker Handschrift Nr. 13 mitgetheilte Instruction, welche von
ihm nach dem zwischen den österreichischen und ungrischen Ständen
am 5. März 1452 abgeschlossenen Bündnisse eingereiht wird, um einige
Monate früher anzusetzen ist, wie auch anderes am unpassenden Orte
steht. Die österreichischen Unzufriedenen schickten bereits in der zweiten
Hälfte des Monats Jänner 1452 den Thomas Angelpek zur Curie, ihm
wurde diese Instruction mitgegeben; er sollte insbesonders mit dem