2156 Joseph Chmel. beiten nach Rom zu reisen vorgab, zu König Friedrich gekommen sei, der ihm Empfehlungsschreiben an die römische Curie geben sollte, indess er wie sich zeigte den Auftrag hatte, die letztere ge gen den König zu stimmen. Meister Thomas wollte die Umgebung des jungen L adislaus, in der er ohne Zweifel zahlreiche Verbindungen hatte, für einen Plan gewinnen, dessen Ausführung später versucht aber ebenfalls vereitelt wurde. Aus den ihm abgenommenen Schreiben ersah der König, dass man den Papst aulforderte, ihn zur Auslieferung seines Mündels nicht bloss zu bereden, sondern dieselbe ihm förmlich aufzutra- gen. („Ipsa Sanctitas vestra per suader e ac iniunqere velit*) recht äkchern am mulgericht gelegen den ain hat inn Hanns Trunkchl ze Pnsemdarft den andern hat inn Mertt am Wasen; it. auf fünff purkchrecht äkchern gelegen aüff Lewpoltsdarffer aw derselbin ekcher hat zwen inn Hanns Haberleytter auf der Stetten ain der Paul am Kuennperig ain Mert Czinczen- darffer und ain Tlioman der Mayrin sun ze Menkch”). — Zeugen: die edlen Hanns P al tr a m, Pfleger zu Weiglspach und Wolfgang Swanvelder. (Orig. Perg. ,3 Siegel, 1 fehlt). — Am 27. April (Montag nach St. Jörgen- tag) 1450 verkauft Erasmus Volkrat dem Meister Thomas Angelpek, Pfarrer zu St. Leonhard im Forst 2 Theile Zehent zu Rueberstorf, in der Rupreclits- hofner Pfarre, auf Gründen und Feldern, die vormals zu 5 Hofstätten gehört haben und nun zu 3 Gütern, die man Lehen nennt, gehören ; der Zejient ist ein Lehen von dem Edlen Herrn Albrecht von Wildungsmaur. — Die Ur kunde ist bekräftigt durch die Siegel der Edlen Peter „Gawbitz'’ im „Dwe- richpach” und Hanns Paltram Pfleger zu „Weigselpach.” (Orig. Perg. 3 Siegel.) Dei Pfarrer hatte diesen Zehent zur Stiftung eines dritten Cooperators (,,gesellen ’) in seiner Pfarre erkauft, und der Lehensherr, Herr Albrecht von Wildungsmaur, machte ihn durch Urkunde vom 24. Mai 1450 (H. Pfingst- tag) zu freiem Eigen. (Orig. Perg. 1 Siegel, fehlt). Wahrscheinlich behielt Meister Thomas seine Pfründe St. Leonhard auch nachdem er Canoni- cus zu Wien geworden. — ‘) Ich glaube, dass die von Pray (Annales regum Hungariae III, S. 92—97) aus der Melker Handschrift Nr. 13 mitgetheilte Instruction, welche von ihm nach dem zwischen den österreichischen und ungrischen Ständen am 5. März 1452 abgeschlossenen Bündnisse eingereiht wird, um einige Monate früher anzusetzen ist, wie auch anderes am unpassenden Orte steht. Die österreichischen Unzufriedenen schickten bereits in der zweiten Hälfte des Monats Jänner 1452 den Thomas Angelpek zur Curie, ihm wurde diese Instruction mitgegeben; er sollte insbesonders mit dem