Die romim. Welt und ihr Verhältnis zu den Reformideen des hl ittelalters. 317
zu werden Absolution in Betreff der Erpressungen bei seinen
Münzoperationen (ex mutatione vel diminutione monetae),
des Kircbenraubes und der Beraubung geistlicher Personen,
der Depositen in Kirchen und bei geistlichen Personen, die er
weggenommen, der Wegnahme geistlicher Güter, der Hinrich
tungen 1 und was er sonst von Geistlichen, Laien, Juden, Aus-
und Inländern erpresst. Der königliche Beichtvater erhielt die
Erlaubniss in allen Reservatfällen zu absolviren. Alle ergan
genen Sentenzen des Bannes und Interdictes wurden von ihm
abgenommen und dem Beichtvater erlaubt, auch diejenigen
königlichen Capläne zu absolviren, welche während des Inter
dictes celebrirt hatten. Hätte der König gelobt in das heilige
Land zu ziehen oder würde er später es geloben, so seien er
und seine Nachfolger, wenn sie verhindert wären oder dem
Reiche Gefahr drohe, nicht gehalten, dieses Gelübde zu er
füllen. Er wurde weiter nach dem Wunsche K. Philipps
ermächtigt, die Verfügung zu treffen, seinen Leib in Stücke
zertheilen und in verschiedenen Kirchen beerdigen zu lassen!
Er starb wenige Monate nach P. Clemens. 29. Nov. 1314.
Die Hälfte dieser Indulgenzen, den Hohenstaufen gewährt,
hätte hingereicht, den Streit der Päpste mit diesen in Ein
klang zu bringen und grosses Wehe ferne zu halten.
§. 3.
Die Periode von Avignon. Höhepunkt romanischer Welt
stellung.
In dem Verhältnisse der romanischen Länder zu ein
ander hatte sich im Anfänge des vierzehnten Jahrhunderts
eine grosse Veränderung zugetragen. Aragon und Castilien
hatten ihre Glanzperiode erlangt, mit letzterem sich selbst das
deutsche Königthum verbunden und der gerechte Ruf, den
weisesten Fürsten zu besitzen. Frankreich besass unstreitig den
gerechtesten König, Aragon den grossen Eroberer der Balearen
und Valencia’s Don Jayme, Sicilien den K. Karl, der den siciliani-
schen Adel durch den französischen beseitigte und dessen Gewalt-
thätigkeit Ursache wurde, dass er Sicilien verlor, dessen Enkel
Executionibus defunctorum.