Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Bericht über Weisthümer-Forschungen in München. 
ll 
mit ziemlicher Bestimmtheit gesagt werden, dass sich weiteres 
Material für die Sammlung österreichischer Weisthümer im 
k. baier. Reichsarchive überhaupt nicht vortindet. 
I. 
Für Tirol ist: 1. zunächst einer Ergänzung der Gewohn 
heitsrechte auf den Gütern des Klosters Tegernsee in Tirol 
(Tirolische Weisthümer I Nr. 4) zu gedenken, welche mehrere 
Codices Nr. 163, 164 und 166 boten. Dieselben sind ebenso, 
wie die im I. Theile unserer Sammlung bereits aus mehreren 
Codices des k. baier. Reichsarchivs mitgetheilten, von den Ver 
waltern tegernseeischer Güter einseitig aufgezeichnete Rechts- 
gewohnheiten, keine Weisthümer; aber wie sich die Aufnahme 
derselben schon in den I. Tlieil der tirolischen Weisthümer 
durch ihren materiell bedeutsamen Inhalt und ihrer Verwandt 
schaft mit den Stiftsrechten rechtfertigte, so wird auch der 
nunmehr gefundene Nachtrag, der sich besonders auf die 
tegernseeischen Güter im Etschlande bezieht, in unsere Samm 
lung aufzunehmen und den Weisthümern aus dem Etschlande 
einzureihen sein. 
Die Aufzeichnung dieser Reclitsgewohnheiteu ist älter als 
die tirolische Landesordnung von 1526, welche in B. 1, Th. 6, 
R. 4—7, ähnliche Bestimmungen über Besitzveränderungen 
enthält; sie ist also auch für die Entwicklungsgeschichte des 
Landrechts nicht ohne Bedeutung, um so mehr als sie in der 
bekannten älteren Aufzeichnung der ,Gesetz und Ordnungen der 
inzichten, malefizrecliten und anderer nottirftigen hendeln des lands 
der graveschaft Tyroll, Augsburg, Hans Pirlin 1506‘ nicht ent 
halten ist. 
2. Anders verhält es sich mit dem ,Ausszug aus den lants- 
rechten der graf Schaft Tyrol‘ von 1500, welcher gleichfalls in 
einem tegernseeischen Codex Nr. 164 enthalten ist. Derselbe 
bezieht sich: a) auf pfandtung und gantrecht, b) geding und 
appellacion, c) kuntschaft, d) eelich täding, e) sitzgelt, f) schreib 
gelt, g) rednerlon, li) vertraut guet, i) geldschuld, k) gefänknuss, 
von denen die letzteren drei Gegenstände der Malefizordnung
	        
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