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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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I  n  a  ni  a  -  S  t  e  r  ii  e  g  g.

Kaiser  Maximilians  von  1499,  die  ersteren  sieben  Gegenstände
der  Sammlung  ,etiich  landsomUng‘  von  1496  entnommen  und
ihrem  wesentlichsten  Inhalte  nach  schon  durch  obige  Publication
  von  1506  bekannt  sind.
Es  ist  demnach  auch  keine  Veranlassung,  sie  in  unsere
Sammlung  aufzunehmen,  obgleich  auch  ihnen  eine  besondere
Bedeutung  für  die  Kenntniss  des  alten  Landrechts  nicht  abgesprochen ­
  werden  kann.
3.  In  einem  Codex  des  Klosters  Weihenstefan  (Nr.  12,
Perg.  4°,  62  Bl.)  überschrieben  ,1381  Placitationes‘  stehen  auf
fol.  60 11  ,Die  gesatz  ainer  ieden  stifft 1 ,  welche  auch  für  die
Güter  dieses  Klosters  in  Tirol  in  monte  Melittano  (Mölten),  in
Kelre  und  in  Naters  als  Stiftsrechte  in  Betracht  kommen.  In
17  Punkten  ist  hier  eine  sehr  eingehende  Verhandlung  mit
den  Meiern  (villici)  vorgeschrieben  und  damit  ein  ungemein  anschauliches, ­
  besonders  für  die  Detailkenntniss  der  Wirthschaftsführung
  lehrreiches  Bild  solcher  verstifteter  Gutswirthschaften
entworfen.
Die  Besitzungen  Weihenstefans  in  Tirol  sind  in  einem
Urbar  von  1291  (Perg.  8",  47  Bl.)  beschrieben;  dasselbe  enthält ­
  aber  weder  ein  Weisthum  noch  sonstige  Aufzeichnungen
des  Gewohnheitsrechts.
4.  Unter  der  verlockenden  Aufschrift:  Hie  habes  aliquas
consuetudines  et  statuta  de  Castro  et  territorio  Utter  (Itter  im
Brixenthale)  in  montibus  secundum  tradiciones  et  relata  aliquorum
ist  auf  fol.  25 b  fg.  des  Briefbuchs  von  Bischof  Conrad  von
Regensburg  (1368—1381),  eines  Papiercodex  mit  der  Signatur
Hochstift  C  (135  Bl.  fol.),  eine  Erzählung  der  Geschichte  der
Pflege  Itter  mit  Hervorhebung  der  verschiedenen  Pflichtigkeiten
enthalten,  welche  in  keiner  Weise  für  unsere  Zwecke  geeignet
ist.  Ein  Stiftsrecht  der  Herrschaft  Itter  aus  dem  sechzehnten
Jahrhundert  ist  übrigens  im  I.  Theile  der  tirolischen  Weisthümer
  Nr.  20  enthalten.
5.  In  Freisingischen  Archivalien  des  k.  baier.  Reichsarchivs
finden  sich  mehrere  Stücke,  die  für  die  Aufhellung  der  bäuerlichen ­
  Rechte  und  der  Verwaltung  von  Stiftsgütern  werthvoll
sind,  wie  eine  Instruction  für  die  Pröpste  des  Domstifts  Freising ­
  über  die  Verwaltung  der  Güter  im  Gebirge  (Parbian,
Layan,  Bozen,  Tscheves,  Tormintz,  S.  Peter,  Albiuns,  Nütz)
            
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