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I n a ni a - S t e r ii e g g.
Kaiser Maximilians von 1499, die ersteren sieben Gegenstände
der Sammlung ,etiich landsomUng‘ von 1496 entnommen und
ihrem wesentlichsten Inhalte nach schon durch obige Publication
von 1506 bekannt sind.
Es ist demnach auch keine Veranlassung, sie in unsere
Sammlung aufzunehmen, obgleich auch ihnen eine besondere
Bedeutung für die Kenntniss des alten Landrechts nicht abgesprochen
werden kann.
3. In einem Codex des Klosters Weihenstefan (Nr. 12,
Perg. 4°, 62 Bl.) überschrieben ,1381 Placitationes‘ stehen auf
fol. 60 11 ,Die gesatz ainer ieden stifft 1 , welche auch für die
Güter dieses Klosters in Tirol in monte Melittano (Mölten), in
Kelre und in Naters als Stiftsrechte in Betracht kommen. In
17 Punkten ist hier eine sehr eingehende Verhandlung mit
den Meiern (villici) vorgeschrieben und damit ein ungemein anschauliches,
besonders für die Detailkenntniss der Wirthschaftsführung
lehrreiches Bild solcher verstifteter Gutswirthschaften
entworfen.
Die Besitzungen Weihenstefans in Tirol sind in einem
Urbar von 1291 (Perg. 8", 47 Bl.) beschrieben; dasselbe enthält
aber weder ein Weisthum noch sonstige Aufzeichnungen
des Gewohnheitsrechts.
4. Unter der verlockenden Aufschrift: Hie habes aliquas
consuetudines et statuta de Castro et territorio Utter (Itter im
Brixenthale) in montibus secundum tradiciones et relata aliquorum
ist auf fol. 25 b fg. des Briefbuchs von Bischof Conrad von
Regensburg (1368—1381), eines Papiercodex mit der Signatur
Hochstift C (135 Bl. fol.), eine Erzählung der Geschichte der
Pflege Itter mit Hervorhebung der verschiedenen Pflichtigkeiten
enthalten, welche in keiner Weise für unsere Zwecke geeignet
ist. Ein Stiftsrecht der Herrschaft Itter aus dem sechzehnten
Jahrhundert ist übrigens im I. Theile der tirolischen Weisthümer
Nr. 20 enthalten.
5. In Freisingischen Archivalien des k. baier. Reichsarchivs
finden sich mehrere Stücke, die für die Aufhellung der bäuerlichen
Rechte und der Verwaltung von Stiftsgütern werthvoll
sind, wie eine Instruction für die Pröpste des Domstifts Freising
über die Verwaltung der Güter im Gebirge (Parbian,
Layan, Bozen, Tscheves, Tormintz, S. Peter, Albiuns, Nütz)