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H artel.
Was nun die Zeit der Versammlung betrifft, in welcher
die Aufnahme des Kersobleptes von Aleximachos versucht wurde,
so setzt Aeschines dieselbe auf den 23. Elaphebolion, einen
Tag vor der entscheidenden Niederlage des Kersobleptes und
der Einnahme von Hieron Oros, die nach Chares’ Brief auf
den 24. fiel, 1 und so steht denn auch hierin diese Verhandlung
in Widerspruch mit der in der Klagerede gegen Ktesiphon er
wähnten, wornach am 24. über Kersobleptes verhandelt worden
sein soll.
Die verschiedene Datirung lässt zunächst an zwei Ver
sammlungen an aufeinander folgenden Tagen denken. Es wäre
ein immerhin merkwürdiger Zufall, dass zwei Ekklesien an
aufeinander folgenden’ Tagen stattfanden und Demosthenes
zweimal nacheinander Dank dem Loose unter den Proedren
gesessen, wenn man nicht etwa annehmen will, dass in einem
solchen Falle das Präsidium dasselbe blieb. Aber es muss als
geradezu unmöglich bezeichnet werden, dass die von Aeschines
auf den 23. gesetzte Verhandlung der anderen voranging; denn
nach dem Schluss derselben fand sofort die Eidabnahme in dem
Bureau der Strategen statt (Aesch. RvdGes. § 85 üc o’ fj xapoüaa
SieX60v), tou? aup.p.a-/ouq ot toü f&iWwitoo Tcpdaßei? ev
t(o arpaTrjYi'w tw ügsTspu). Ein Beschluss, wie er am 24. gefasst
wurde, dass die Mitglieder des Synedriums den Friedensvertrag
mit Philipp beschwören sollen, konnte, wenn er auf die Aus
schliessung des Kersobleptes von Einfluss gewesen sein soll,
also nur an demselben Tage, an welchem Aleximachos den Ver
such machte, seine sofortige Aufnahme in den Bund durchzu
setzen oder am vorhergehenden gefasst worden sein. Die letztere
8 1 67:0 xwv up-ex^ptov axpaxrjyüjv ako<patvbvxu>v aüxov ’AOrjvaüov s^öpbv). An
die Strategen, welche Kersobleptes’ Gesandten abwiesen, denkt auch
Schaefer II 230, doch bemerkt er zugleich dagegen: ,Aber wiederum ist
es unglaublich, dass diese Behörde gewagt haben sollte, einem eben ge
fassten Volksbeschluss ohne weiteres zuwider zu handeln 4 , indem er das
Wörtchen i8(a übersieht, welches bedeutet ,nicht als Mitglied des Syn
edriums 4 und die Annahme, dass ein endgültiger Volksbeschluss zu Stande
gekommen sei, vollends hinfällig macht.
1 RvdGes. § 90 axouaaxE 87] xf)<; Xaprjxos £7tiaxoX%, eti^ctxeiXe tote xg> 87jp.w,
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