Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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H artel. 
Was nun die Zeit der Versammlung betrifft, in welcher 
die Aufnahme des Kersobleptes von Aleximachos versucht wurde, 
so setzt Aeschines dieselbe auf den 23. Elaphebolion, einen 
Tag vor der entscheidenden Niederlage des Kersobleptes und 
der Einnahme von Hieron Oros, die nach Chares’ Brief auf 
den 24. fiel, 1 und so steht denn auch hierin diese Verhandlung 
in Widerspruch mit der in der Klagerede gegen Ktesiphon er 
wähnten, wornach am 24. über Kersobleptes verhandelt worden 
sein soll. 
Die verschiedene Datirung lässt zunächst an zwei Ver 
sammlungen an aufeinander folgenden Tagen denken. Es wäre 
ein immerhin merkwürdiger Zufall, dass zwei Ekklesien an 
aufeinander folgenden’ Tagen stattfanden und Demosthenes 
zweimal nacheinander Dank dem Loose unter den Proedren 
gesessen, wenn man nicht etwa annehmen will, dass in einem 
solchen Falle das Präsidium dasselbe blieb. Aber es muss als 
geradezu unmöglich bezeichnet werden, dass die von Aeschines 
auf den 23. gesetzte Verhandlung der anderen voranging; denn 
nach dem Schluss derselben fand sofort die Eidabnahme in dem 
Bureau der Strategen statt (Aesch. RvdGes. § 85 üc o’ fj xapoüaa 
SieX60v), tou? aup.p.a-/ouq ot toü f&iWwitoo Tcpdaßei? ev 
t(o arpaTrjYi'w tw ügsTspu). Ein Beschluss, wie er am 24. gefasst 
wurde, dass die Mitglieder des Synedriums den Friedensvertrag 
mit Philipp beschwören sollen, konnte, wenn er auf die Aus 
schliessung des Kersobleptes von Einfluss gewesen sein soll, 
also nur an demselben Tage, an welchem Aleximachos den Ver 
such machte, seine sofortige Aufnahme in den Bund durchzu 
setzen oder am vorhergehenden gefasst worden sein. Die letztere 
8 1 67:0 xwv up-ex^ptov axpaxrjyüjv ako<patvbvxu>v aüxov ’AOrjvaüov s^öpbv). An 
die Strategen, welche Kersobleptes’ Gesandten abwiesen, denkt auch 
Schaefer II 230, doch bemerkt er zugleich dagegen: ,Aber wiederum ist 
es unglaublich, dass diese Behörde gewagt haben sollte, einem eben ge 
fassten Volksbeschluss ohne weiteres zuwider zu handeln 4 , indem er das 
Wörtchen i8(a übersieht, welches bedeutet ,nicht als Mitglied des Syn 
edriums 4 und die Annahme, dass ein endgültiger Volksbeschluss zu Stande 
gekommen sei, vollends hinfällig macht. 
1 RvdGes. § 90 axouaaxE 87] xf)<; Xaprjxos £7tiaxoX%, eti^ctxeiXe tote xg> 87jp.w, 
oxi K£paoßX6iX7]<; cmioAcoXexe t7)v apvr]V xat 'Iepoy opo; xocxeIXrjcpe tylXmnot; 
iXacp7)ßoXiwvo? pjvos exx7] cpQivovxo«;. A7)p.oa0cV7)? 8’ ev xw 8rjp.ip 7:p07j8p£U£ 
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