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Hartei.
wie die active Form ex'.tjrrjsiije'.v auf das Zurabstimmungbringen gestellter
Anträge geht; in dem Zusammenhang des Satzes aber
ßodwwv o’üp.öv y.ai tou? xpoeopou^ s-rci to ßvjp.a y.aXcuvTWV oüxto; anovtoq
auxou to (j/ifatap.’ ist eine solche Deutung geradezu ausgeschlossen:
denn das Lärmen und Vorrufen der Prytanen hat
wie in dem analogen Fall jener Ekklesie, welche den Feldherrnprocess
verhandelte und in welcher Sokrates unter den
Vorsitzenden war, zum Zweck, dieselbe zu vermögen die Abstimmung
vornehmen zu lassen, kann aber nicht wohl als
Ursache auf etwas entfernteres, die Annahme des Antrages
durch das Volk bezogen werden. Die Worte eireiirjotaÖT)
bedeuten also nur, ,der Antrag wurde zur Abstimmung gebracht'
und Aeschines’ Darstellung ist eine durchaus dolose. 1
1 Das Verhalten des Demosthenes wirft auch einiges Licht auf die ähnliche
Situation des Sokrates, da dieser, wie Demosthenes als xüW spoeopcov 6 ejeiA»)-cp!£wv,
so als EjEiaTÖnjs die erste Stelle im Präsidium der Ekklesie einnahm,
welche über die Feldherrn der Arginusenschlacht verhandelte. Wie Demosthenes
sich hier mit der Erklärung erhebt ouz. Etpr| to ijnjytopa EJiujirj^ieTv
ou8e Xüoeiv tT)V T.pbs <I>!Ximrov Etp^vrjv, mit ähnlichen Worten protestirt dort
Sokrates gegen die Abstimmung, zu welcher sich die übrigen Prytanen
verstanden hatten (Xenophon Hell. I 7, 15 tw'i oe apurdvEtüv tivgov oO
oaa/.o'vxwv rpoOijasiv T7)v oia^rjtpiaiv -apä -iw vou.ov, auOs; KaXXÜJevo; avaßa:
/.aT/jyopEi auttöv Ta auxd. ol 81 sßowv y.aXetv “ou; ou 'pda/.ovxa;. oi 81 7:puTdv£is
tpoßrjOdviE; cöpoXöyouv temte? 7Epo0^asiv ttXvjv ScoxpccTou; xoü üoKppovla/.ou.
oüto; 8’ ou/. sfr; äXX’ 3) /.axa vo'pov TEavxa jEonjaEiv), w T ie er bei Platon sagt
(Apol. 32 b), uneingescliüchtert durch die angedrohte Anklage und den
Lärm des Volkes (vgl. Xen. Deukw. I 1, 18; IV 4, 2), der auch Demosthenes
umtobte. ,Nacli der Darstellung beider Schriftsteller“ meint nun Gilbert
(Beiträge zur inneren Geschichte Athens S. 380) ,ist es ganz unmöglich,
dass Sokrates die Abstimmung zuletzt doch noch vorgenommen hat, da
die Erwähnung eines solchen Verfahrens wenig zu seinem Ruhme beigetragen
haben würde. Andererseits sind aber auch die Drohungen der
Rhetoren gegen Sokrates, die Platon (a. a. O.) erwähnt, nicht zur Ausführung
gekommen, und wir haben deshalb als gesichert anzunehmen,
dass Sokrates das Präsidium der Volksversammlung bis zum Schluss
derselben behalten hat. Daraus folgt dann aber weiter, dass der weitere
Verlauf dieser Volksversammlung ein gesetzlicher gewesen sein muss“.
Das demosthenische Beispiel lässt an dieser Behauptung und den daraus
gezogenen Folgerungen zweifei#. Wir sehen hier, dass trotz des Widerspruches
eines Proedren die Abstimmung vor sich ging (ßotuvxwv o’ üp-üv
. . . äzovTo; auxoü to ^tpiop’ ETtEiivjijdaOr]). Dort aber waren schliesslich
auch alle bis auf Sokrates dafür. Demosthenes also wie Sokrates sind
gegen ihre Präsidialcollegen unterlegen. Auch Xenophon hätte den