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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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Hartei.

wie  die  active  Form  ex'.tjrrjsiije'.v  auf  das  Zurabstimmungbringen  gestellter ­
  Anträge  geht;  in  dem  Zusammenhang  des  Satzes  aber
ßodwwv  o’üp.öv  y.ai  tou?  xpoeopou^  s-rci  to  ßvjp.a  y.aXcuvTWV  oüxto;  anovtoq
auxou  to  (j/ifatap.’  ist  eine  solche  Deutung  geradezu  ausgeschlossen: ­
  denn  das  Lärmen  und  Vorrufen  der  Prytanen  hat
wie  in  dem  analogen  Fall  jener  Ekklesie,  welche  den  Feldherrnprocess
  verhandelte  und  in  welcher  Sokrates  unter  den
Vorsitzenden  war,  zum  Zweck,  dieselbe  zu  vermögen  die  Abstimmung ­
  vornehmen  zu  lassen,  kann  aber  nicht  wohl  als
Ursache  auf  etwas  entfernteres,  die  Annahme  des  Antrages
durch  das  Volk  bezogen  werden.  Die  Worte  eireiirjotaÖT)
bedeuten  also  nur,  ,der  Antrag  wurde  zur  Abstimmung  gebracht' ­
  und  Aeschines’  Darstellung  ist  eine  durchaus  dolose. 1

1  Das  Verhalten  des  Demosthenes  wirft  auch  einiges  Licht  auf  die  ähnliche
Situation  des  Sokrates,  da  dieser,  wie  Demosthenes  als  xüW  spoeopcov  6  ejeiA»)-cp!£wv,
  so  als  EjEiaTÖnjs  die  erste  Stelle  im  Präsidium  der  Ekklesie  einnahm,
welche  über  die  Feldherrn  der  Arginusenschlacht  verhandelte.  Wie  Demosthenes ­
  sich  hier  mit  der  Erklärung  erhebt  ouz.  Etpr|  to  ijnjytopa  EJiujirj^ieTv
ou8e  Xüoeiv  tT)V  T.pbs  <I>!Ximrov  Etp^vrjv,  mit  ähnlichen  Worten  protestirt  dort
Sokrates  gegen  die  Abstimmung,  zu  welcher  sich  die  übrigen  Prytanen
verstanden  hatten  (Xenophon  Hell.  I  7,  15  tw'i  oe  apurdvEtüv  tivgov  oO
oaa/.o'vxwv  rpoOijasiv  T7)v  oia^rjtpiaiv  -apä  -iw  vou.ov,  auOs;  KaXXÜJevo;  avaßa:
/.aT/jyopEi  auttöv  Ta  auxd.  ol  81  sßowv  y.aXetv  “ou;  ou  'pda/.ovxa;.  oi  81  7:puTdv£is
tpoßrjOdviE;  cöpoXöyouv  temte?  7Epo0^asiv  ttXvjv  ScoxpccTou;  xoü  üoKppovla/.ou.
oüto;  8’  ou/.  sfr;  äXX’  3)  /.axa  vo'pov  TEavxa  jEonjaEiv),  w T ie  er  bei  Platon  sagt
(Apol.  32  b),  uneingescliüchtert  durch  die  angedrohte  Anklage  und  den
Lärm  des  Volkes  (vgl.  Xen.  Deukw.  I  1,  18;  IV  4,  2),  der  auch  Demosthenes
umtobte.  ,Nacli  der  Darstellung  beider  Schriftsteller“  meint  nun  Gilbert
(Beiträge  zur  inneren  Geschichte  Athens  S.  380)  ,ist  es  ganz  unmöglich,
dass  Sokrates  die  Abstimmung  zuletzt  doch  noch  vorgenommen  hat,  da
die  Erwähnung  eines  solchen  Verfahrens  wenig  zu  seinem  Ruhme  beigetragen ­
  haben  würde.  Andererseits  sind  aber  auch  die  Drohungen  der
Rhetoren  gegen  Sokrates,  die  Platon  (a.  a.  O.)  erwähnt,  nicht  zur  Ausführung ­
  gekommen,  und  wir  haben  deshalb  als  gesichert  anzunehmen,
dass  Sokrates  das  Präsidium  der  Volksversammlung  bis  zum  Schluss
derselben  behalten  hat.  Daraus  folgt  dann  aber  weiter,  dass  der  weitere
Verlauf  dieser  Volksversammlung  ein  gesetzlicher  gewesen  sein  muss“.
Das  demosthenische  Beispiel  lässt  an  dieser  Behauptung  und  den  daraus
gezogenen  Folgerungen  zweifei#.  Wir  sehen  hier,  dass  trotz  des  Widerspruches ­
  eines  Proedren  die  Abstimmung  vor  sich  ging  (ßotuvxwv  o’  üp-üv
.  .  .  äzovTo;  auxoü  to  ^tpiop’  ETtEiivjijdaOr]).  Dort  aber  waren  schliesslich
auch  alle  bis  auf  Sokrates  dafür.  Demosthenes  also  wie  Sokrates  sind
gegen  ihre  Präsidialcollegen  unterlegen.  Auch  Xenophon  hätte  den
            
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