Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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L ambel. 
eine noch ältere mit Frageu und Antworten in Händen ge 
habt zu haben, sondern theilte mir auch mit, dass er von der 
jüngeren, die er auch nach Aufhebung der Pfleggerichte noch 
öfter gebraucht, um sie nicht immer von Ebensee verlangen 
und dahin zurücksenden zu müssen, für sich Abschrift ge 
nommen hätte, die er mir gern mittheilen wolle. Noch den 
selben Abend erhielt ich sie von ihm: meine Vermuthung 
wurde dadurch allerdings bestätigt, aber was ich in Händen 
hatte, war doch wieder nur ein Extract, angefertigt von einem 
gewissen Doppelmeyr im J. 1846, freilich ein umfangreicherer 
als die beiden, welche ich aus Koch’s Sammlung abgeschrieben 
hatte. Von diesen würde der unbezeiclmete, wenn meine Ver 
muthung, dass er sich auf Ort bezieht, richtig ist, den in 
Doppelmeyrs Extract fehlenden §. 7 ergänzen, während der 
andere, der die 14. Frag und Urtl enthält (mit dieser Ziffer 
ausdrücklich auch im Extract bezeichnet, wie auch in dem vor 
her erwähnten die 7. Frag und Urtl), beweist, dass die Ord 
nung von 1699, aus welcher der Extract Doppelmeyrs gezogen 
ist, dem Inhalte und der Aufeinanderfolge der Bestimmungen 
nach so ziemlich identisch war mit der älteren Fassung, auf 
welcher die Koch’schen Extracte beruhen, im Wortlaut aber 
mehrfach abweichend, trockener und farbloser, mehr den Para 
graphen eines modernen Gesetzbuches sich nähernd, wie denn 
die Form der Fragen des Richters und die Urtheile des Recht 
sprechers noch erhalten ist, aber ohne dass diese als solche 
bezeichnet wären. Sehr willkommen wäre es, wenn Koch’s 
Erwartung, dass unter seinen Erwerbungen noch mehr solcher 
Extracte sich finden dürften, sich bestätigen würde, weil es 
dann vielleicht möglich wäre, das verlorene ältere Taiding zwar 
nicht ganz, aber doch zu annähernder Vollständigkeit zu recon- 
struiren. 
In der Bezirkshauptmannschaft in Gmunden versäumte 
ich nicht, der in Ebensee gewonnenen Spur der beiden Fischerei 
ordnungen für den Traun- und Hallstättersee nachzugehen, 
denn auch in der letzteren ein Taiding zu vermuthen, lag nach 
den gemachten Erfahrungen nahe genug, aber sie waren 
nicht aufzufinden, wie mir Herr Edlinger in Ebensee be 
reits vorausgesagt hatte. Nur einen Wink erhielt ich, den 
die Weisthümercommission vielleicht noch benützen kann, dass
	        
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