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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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L  amb  el.

und  Antworten  wird  das  vollständige  Taiding  von  1588,  wenn
es  je-noch  sich  finden  sollte,  nicht  enthalten.
Ausser  dem  erwähnten  Extract  enthält  das  Compendium
auf  Bl.  90“  —  97“  noch  einen  Vertrag  zwischen  Ort  und  Traunkirchen ­
  d.  d.  Linz  11.  November  1628,  der  in  dem  Punct  ,Seevischen'
  mehrfach  der  Fischtaidinge  erwähnt,  woraus  ich  Folgendes ­
  aushebe  :  (94 a )  ,klian  auch  Traunkhirclierischer  Hojfrichter
oder  Supperior  selbst  der  Jährlichen  Vischtäding  zu  Orth  nicht
zwar  einiger  jurisdiction  halber  sondern  seinen  Vischern  zu  einem
behilf  beywohnen;  Seitemallen  aber  (94 h )  füers  Sibende  in  Traunkhircherischen
  alten  Grundbilechern,  Orch  (so.  1.  Orth)  ßschtäding
ein  Clausid  sich  befindet,  dz  Gottsliauß  berecht  sey,  sovil  Es
demselben  beliebet,  Fischer  auf  dem  Traunsee  zu  halten,  Soll  es
doch  bei  den  bißhero  gewöhnlichen  Sechs  galiren,  deren  An-  vnd
Aufnembung  zu  Traunkhirclien  geschieclit  imerdar  bestehen  vnd
Verharren  dero  intention  vnd  meinung,  damit  die  menge  der
fischer  den  See  vnd  fürnembste  Fischbruet  nit  aboede 1 .
Bei  dieser  Gelegenheit  will  ich  auch  nicht  versäumen,  einen
auf  die  Pantaidinge  Traunkirchens  bezüglichen  Punct  aus  der
,  Declaratio  Privilegiorum  Traunkirchensium 1 '  von  Ferdinand  II.,
7.  September  1628,  auszuheben,  die  sich  im  Linzer  Museum
unter  J.  N.f^  im  lateinischen  Original  auf  Pergament  und  in
deutscher  Uebersetzung,  in  solcher  wiederholt  in  der  Confirmation
  Leopolds  I.,  22.  September  1677,  findet.  Er  lautet:  Duodecimo.
  Judicium  annuum  (:die  Ehafft  oder  Pantdding:)  ad  quod
annue  subditi  in  suis  quisque  Prcefecturis  euocantur,  ubi  eis  jura
et  Priuilegia  Monasterij  leguntur,  etiam  mandamus,  ut  in  omnibus
punctis  eundem  valorem  quem  reliqua  Priuilegia  liabeant.
In  Linz  stellte  ich  noch  Nachforschungen  im  Archiv  des
Landesgerichtes  und  im  Stadtarchiv  an,  aber  vergebens.
Ebenso  erfolglos  blieben  auch  weitere  Ausflüge  nach  Orten,
die  ich  bei  den  früheren  Reisen  bei  Seite  gelassen  hatte,  nämlich: ­
  St.  Georgen  an  der  Gusen 1 ,  Gramastetten,

1  Hier  fand  sich  nur  noch  ein  Richterstab,  wie  ich  deren  drei  aus
andern  Orten  schon  in  meinem  vorigjährigen  Berichte  namhaft  machte
(a.  a.  O.  S.  242  Anm.).  Den  einen  von  diesen  aus  Perg  konnte  ich
heuer  im  Linzer  Museum  nochmal  und  genauer  besichtigen.  Die  Tracht
des  an  dem  einen  Ende  angebrachten  Mannes  ist  die  eines  alten  un-
            
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