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Büdinger. Zur egyptischen Forschung Herodot’s.
zig'en 1 in Egypten canonisch anerkannten vier Königen der
Hirtenfürsten bestehende Dynastie eben hundert und drei, vier
oder sechs Jahre regiert habe; die Namen dieser vier Könige
muss freilich Herodot bei der vergeblichen Priestervorlesung auch
gehört haben. Gegenseitig bestätigen sich hiemit aber nicht nur
Herodot und Eusebius, sondern Beide beweisen aufs Neue die
Genauigkeit Manetho’s in jenem einzigen, authentisch auf uns
gekommenen Texte. 2 Denn wie verderbt auch sonst die Zahlen
überliefert sind, die 106 Jahre enden auf alle Fälle innerhalb
der Regierung des Apophis. 3
Hat sich nun gezeigt, dass die hasserfüllte Erinnerung an
die semitischen Herrscher sich an den unverständlich gewor
denen Wunderbauten der Vorzeit bei den Egyptern des fünften
Jahrhunderts fixirt hatte, so macht auch die verwunderliche
Geschichte von Cheops’ Tochter (II, 126), die für ihren geld
bedürftigen Vater schmählich erworben habe, keine Schwierig
keit mehr. Denn in dem schmählichen Dienste der Bilit, 1 oder
in griechischer Umformung Mylitta, waren die Frauen, wie
unser Autor selbst aus Babylon (I, 199) berichtet, in der That
religiös verpflichtet, ein Geldstück zu nehmen. Herodot’s Be
richt von Cheops’ Tochter dürfte aber ein Zeichen sein, dass
auch dieser Dienst unter den Ilyksos in Egypten üblich war.
1 Deshalb betont Manetho a. a. 0.: uEpsc [j.ev ßaatkfa Eva ec kutwv E7to!r]aav
und oütoi (j.ev Sj ev aütoE; EyEVjj07)aav jcpSiTcii U'/OVTEC. Aber nur die vier
ersten sind canonisch anerkannt; die beiden letzten geboren in die Kampf
epoche.
2 Das nächstfolgende Excerpt erweist sich daher schon durch den wider
sinnigen Zusatz zu der Erwähnung der sechs Hirtenkönige xai xou; f?
a&xwv -fEVopJvous als verdächtig.
3 Die beiden ersten Könige haben (Bunsen IH, Urk. 43) nach der arme
nischen Uebersetzung lö-)-43=58, nach unserem griechischen Text 19-f-
44=63 Jahre, der dritte in beiden 36 J. und 7 Monate = 94 oder 99 J.
und 7 Mon. Der vierte König ist eben Apophis mit 61 Gesammtjahren;
dass er seit dem Beginne des Krieges durch Raskenen nicht mehr als
legitimer König gezählt ward, scheint selbstverständlich.
4 Schräder, die Keilinschriften und das alte Testament (Giessen, 1872), S. 82.