Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

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Maass e n. 
liebere Darlegung der Gründe sich einzulassen. Der Zweck 
der vorliegenden kleinen Publication macht es nothwendig die 
Frage der Autorschaft ex professo zu erörtern. Ich hoffe, dass 
es mir gelingen wird die Richtigkeit der zuerst von Jaffe aus 
gesprochenen Meinung ausser allen Zweifel zu setzen. 
Zuvor muss aber noch Folgendes bemerkt werden. 
Muratori hat die Rede nicht vollständig, sondern nur die 
erste, kleinere Hälfte derselben mitgetheilt. Er fand sie in dem 
aus Bobbio stammenden Manuscript D 76 der Ambrosiana, 
welches gegenwärtig die Signatur G 58 sup. führt, demselben 
Codex, aus dem er auch das römische Concil Vom Frühjahr 
862, welches den Johannes von Ravenna excommunicirte, ver 
öffentlicht hat. 1 Nach den Schlüssen dieses Concils, denen in 
der Handschrift das römische Concil vom Jahre 863 vor 
hergeht, dasselbe, welches die Deposition Günther’s von Köln 
und Thietgaud’s von Trier aussprach, 2 steht die Clausel Ex 
pli eil concilium beatissimi Nicolai papae und es folgt jetzt ohne 
Ueberschrift die gedachte Rede. Warum nun Muratori sich 
veranlasst gesehen hat die Rede nur unvollständig mitzutheilen, 
ist im Grunde ziemlich gleichgültig. Vermuthlich schien ihm 
der zweite Theil kein unmittelbares historisches Interesse zu 
haben. Indess ist auch dieses bisher unbekannt gebliebene 
Stück bedeutend genug um nicht der Vergessenheit überliefert 
zu werden. Dasselbe enthält eine Begründung der Machtfülle 
des römischen Primats mit umfangreichen Belegen aus den 
pseudo - isidorischen Decretalen. Das Hauptinteresse dieses 
Stückes ist aber darin zu suchen, dass ein Papst, dessen Re 
gierungszeit der Entstehung und ersten Verbreitung der falschen 
Decretalen so nahe liegt, Hadrian, der Nachfolger Nicolaus’ I., 
der Autor ist. 
Es bedarf daher kaum einer Rechtfertigung, wenn auch 
dieser Theil der Rede jetzt veröffentlicht wird. Um des Zu 
sammenhanges willen hat es mir zweckmässig geschienen auf 
Grund einer nochmaligen Vergleichung auch das durch Mura- 
tori’s Mittheilung bereits bekannt gewordene Fragment zu 
reproduciren, so dass also im Folgenden die Rede vollständig 
1 1. c. col. 127, Mansi 1. c. col. 658. Vergl. Jaffe p. 239. 
2 Mansi 1. c. col. 651. Vergl. Jaffe p. 243.
	        
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