522 Maass e n. liebere Darlegung der Gründe sich einzulassen. Der Zweck der vorliegenden kleinen Publication macht es nothwendig die Frage der Autorschaft ex professo zu erörtern. Ich hoffe, dass es mir gelingen wird die Richtigkeit der zuerst von Jaffe aus gesprochenen Meinung ausser allen Zweifel zu setzen. Zuvor muss aber noch Folgendes bemerkt werden. Muratori hat die Rede nicht vollständig, sondern nur die erste, kleinere Hälfte derselben mitgetheilt. Er fand sie in dem aus Bobbio stammenden Manuscript D 76 der Ambrosiana, welches gegenwärtig die Signatur G 58 sup. führt, demselben Codex, aus dem er auch das römische Concil Vom Frühjahr 862, welches den Johannes von Ravenna excommunicirte, ver öffentlicht hat. 1 Nach den Schlüssen dieses Concils, denen in der Handschrift das römische Concil vom Jahre 863 vor hergeht, dasselbe, welches die Deposition Günther’s von Köln und Thietgaud’s von Trier aussprach, 2 steht die Clausel Ex pli eil concilium beatissimi Nicolai papae und es folgt jetzt ohne Ueberschrift die gedachte Rede. Warum nun Muratori sich veranlasst gesehen hat die Rede nur unvollständig mitzutheilen, ist im Grunde ziemlich gleichgültig. Vermuthlich schien ihm der zweite Theil kein unmittelbares historisches Interesse zu haben. Indess ist auch dieses bisher unbekannt gebliebene Stück bedeutend genug um nicht der Vergessenheit überliefert zu werden. Dasselbe enthält eine Begründung der Machtfülle des römischen Primats mit umfangreichen Belegen aus den pseudo - isidorischen Decretalen. Das Hauptinteresse dieses Stückes ist aber darin zu suchen, dass ein Papst, dessen Re gierungszeit der Entstehung und ersten Verbreitung der falschen Decretalen so nahe liegt, Hadrian, der Nachfolger Nicolaus’ I., der Autor ist. Es bedarf daher kaum einer Rechtfertigung, wenn auch dieser Theil der Rede jetzt veröffentlicht wird. Um des Zu sammenhanges willen hat es mir zweckmässig geschienen auf Grund einer nochmaligen Vergleichung auch das durch Mura- tori’s Mittheilung bereits bekannt gewordene Fragment zu reproduciren, so dass also im Folgenden die Rede vollständig 1 1. c. col. 127, Mansi 1. c. col. 658. Vergl. Jaffe p. 239. 2 Mansi 1. c. col. 651. Vergl. Jaffe p. 243.