Schulte. Beitrag zur Geschichte des cauonischen Hechtes.
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Beitrag zur Geschichte des cauonischen Rechtes
von Gratian bis auf Bernhard von Pavia.
Vom
c. M. Joh. Friedrich R. von Schulte.
§• 1.
All grill einer Gang der Entwicklung bis auf die selbst
ständigen Sammlungen. 1
Grratian hatte nicht alles brauchbare Material in sein
1 leeret aufgenommen. Hierin lag ein Grund, das übergangene
einzufugen. Bald nach dem Erscheinen des Decrets, insbeson
dere unter Alexander III., wurden zahlreiche neue Decretalen
erlassen, welche nach dem Vorhilde der früheren Sammlungen
zum Gebrauche zusammen gestellt werden mussten. Wollte
man sich an die älteren Vorbilder halten, so schrieb man das
übersehene und das neue Material am bequemsten im Decrete
selbst zu am Rande der Handschrift und zwar dort, wo es
nach der Zeit oder dem Systeme hinpasste, oder am Ende
einer Distinctio oder Causa, oder auch nach dem letzten Ca-
pitel des Decrets.
Die ’ älteste und primitivste Form weisen die Paleae 2
auf, von denen jene, welche Paucapalea beigesetzt hat, wohl
1 Ich nehme im Folgenden nur auf die von mir selbst untersuchten Samm-
hingen Rücksicht, gehe daher auf die von Th einer, Disquisitiones
p. 117 sq., nach der Pariser Handschr. Nr. 1566 erwähnte und andere
nicht ein. Es handelt sich recht eigentlich um die Feststellung des Ver
hältnisses der Sammlungen zum Breviarium Extravagantium Bernhards
von Pavia.
2 Ueber diese vorläufig: De Paleis, quac in Gratiani decreto inveniuntur,
disquisitio liistorico-critica auctore Bickellio. Marburgi 1S27. 4. (Fest
programm zur oOjälir. Feier der Professur von Alb. Jac. Arnold von
Bickell und Hupfeid), Fr. Maassen, Paucapalea. Wien 1859 (Sitz.-Ber.
der phil.-histor. CI. XXXI. 419 ff.), S. 36 ff. — Ich werde dieselben in
einer eigenen Abhandlung näher erörtern.