Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 38. Band, (Jahrgang 1861)

Papstwahlen, namentlich bei fielegenheit der Wahl Leo’s XI. im J. 1603. 2 3 3 
gewählt wurden. Die französische Partei war in dem Conclave nach 
Sixtus’ V. Tode gar nicht vorhanden, oder vielmehr im Interesse 
Spaniens, da die katholische Liga in Frankreich im Bunde mit 
Philipp II. stand und um diese Zeit über die hohen Würdenträger der 
Kirche gebot. 
So günstig also die Angelegenheiten für Philipp in dem Con 
clave nach Sixtus’ Tode standen, da mit vielem Schein von Recht 
seine Anhänger geltend machen konnten, dass er der einzige christ 
liche König sei, welcher die Rechte des päpstlichen Stuhles ver 
fechte, und so wenig eigentlich die Cardinäle, die unter Montalto’s 
Anführung ihm gegenüber standen, andere als persönliche Interessen 
verfolgten, nicht im Namen eines grossen Princips oder im Namen 
der Freiheit Frankreichs, sondern geleitet von kleinlichen Inter 
essen und persönlichen Vortheilen sich ihm entgegenstellten, so 
siegte dennoch Montalto und die Wahl des Conclaves, welche die 
Person des Cardinais Castagna traf, ging nicht nach Philipp’s 
Wunsche vor sich. Indessen war Urban VII., so hiess der neue 
Papst, weniger eine Wahl als ein Compromiss unter den Parteien, 
denn seine Kränklichkeit liess einen baldigen Tod voraussehen und 
dieser traf auch bereits 12 Tage nach der Wahl ein. 
Die Cardinäle traten also wieder im Conclave zusammen; die 
Parteien standen sich mit denselben Kräften und Absichten wie 
früher entgegen. Die Spanier waren jedoch diesmal entschiedener 
wie sonst und was auch Montalto thun konnte, es gelang ihm nicht 
eine Wahl nach seinem Willen durchzusetzen. Auch gestattete die 
lange Dauer des Conclaves, dass PhilippII. von dem TodeUrban’sVII. 
benachrichtigt werden und dass er seinen Willen dem Gesandten in 
Rom, Grafen Olivarez mittheilen konnte. Er war fest entschlossen, 
diesmal die Wahl seinem Zwecke gemäss zu lenken und hiezu 
ganz ausserordentlicher Mittel sich zu bedienen. 
Um diese Zeit besassen die drei wichtigsten Fürsten der katho 
lischen Welt noch nicht das Recht, welches ihnen später gewährt 
wurde, besonders missliebigen Cardinälen die Exclusiva bei der 
Wahl zu geben. Nichtsdestoweniger übte sowohl Frankreich wie 
Spanien eine Exclusiva, wenn auch nicht dem Rechte, so doch der 
That nach aus. Nach den Bestimmungen früherer Päpste konnte 
ein Papst nur dann als gewählt betrachtet werden, wenn sich zwei 
Drittel der im Conclave anwesenden Cardinäle für ihn erklärten.
	        
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