Beiträge zur Geschichte des dreissigjährigen Krieges.
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König mit Tode abgegangen wäre; sobald der Erbe von den Böhmen
als König angenommen ist, hat er es nicht nöthig, die Anerkennung
der übrigen Provinzen zu erbitten, denn es ist in der Geschichte
unerhört, dass sie je einem böhmischen Könige verweigert worden
wäre. Bedarf es noch für die Rechte Böhmens einige Beweise, ist
nicht Maximilian bei Lebzeiten Ferdinand’s I., ist nicht Rudolf bei
Lebzeiten Maximilian’s II. von den böhmischen Ständen allein als
König angenommen worden?
Die Argumentation ist in der That vortrefflich und kann, wenn
das Erbrecht des Habsburgiseben Hauses auch nicht zugestanden wird,
nur ungenügend widerlegt werden, sie ist aber schlagend, wenn das
Erbrecht zugestanden wird. Ihr Eindruck war sichtlich sehr bedeutend
und für einige schwankende Gemiither entscheidend. Thurn begnügte
sich, auf dieselben zu entgegnen, dass ihm wie jedem Andern die
Freiheit zustehe, seine Meinung abzugeben, und diese sei auch jetzt
dieselbe wie früher. — Als die Beisitzer des Landrechtes ihre Mei
nung abgaben, erklärten sie sich, mit Ausnahme Colonna’s von Fels,
vollständig mit dem Oberstburggrafen einverstanden. Fels nahm alle
die Vorschläge Thurn's wieder auf, betonte das Wahlrecht und wollte
die Berufung der übrigen Provinzen. Heinrich von Kolowrat, ein ent
schiedener Anhänger des Kaiserhauses, brachte dem Grafen Thurn
einige Äusserungen in Erinnerung, die demselben jetzt wenig gelegen
waren und seiner Opposition bedeutend die Spitze abbrachen. Im
Jahre 1611 waren Vertreter von Schlesien nach Prag gekommen
und verlangten da Abhilfe verschiedener Beschwerden. Ein Ausschuss
der böhmischen Stände war zur Unterhandlung mit ihnen beauftragt,
und in den Sitzungen desselben verlangten die Schlesier, dass sie
für die Zukunft auch zu den böhmischen Königswahlen berufen wür
den. Damals hatte Graf Thurn sich dagegen auf’s Äusserste gewehrt
und eine solche Verkürzung der Rechte Böhmens um keinen Preis
zugeben wollen. Wie passt dies, frug Kolowrat, zu des Grafen jetzi
gen Behauptungen?
Nun votirten die Mitglieder des Hof- und Kammergerichtes,
unter diesen befanden sich drei der entschiedensten Feinde der vor
geschlagenen Thronfolge: Ruppa, Budowec und Wilhelm der ältere
von Lobkowitz. Keiner von ihnen wagte es mehr, sich zum Vertreter
der Thurn’schen Argumente zu machen, und die Rede Kolowrat’s
mag wohl dazu das Ihrige beigetragen haben; nur Lobkowitz konnte