Beiträge zur Geschichte des dreissigjährigen Krieges. 21 König mit Tode abgegangen wäre; sobald der Erbe von den Böhmen als König angenommen ist, hat er es nicht nöthig, die Anerkennung der übrigen Provinzen zu erbitten, denn es ist in der Geschichte unerhört, dass sie je einem böhmischen Könige verweigert worden wäre. Bedarf es noch für die Rechte Böhmens einige Beweise, ist nicht Maximilian bei Lebzeiten Ferdinand’s I., ist nicht Rudolf bei Lebzeiten Maximilian’s II. von den böhmischen Ständen allein als König angenommen worden? Die Argumentation ist in der That vortrefflich und kann, wenn das Erbrecht des Habsburgiseben Hauses auch nicht zugestanden wird, nur ungenügend widerlegt werden, sie ist aber schlagend, wenn das Erbrecht zugestanden wird. Ihr Eindruck war sichtlich sehr bedeutend und für einige schwankende Gemiither entscheidend. Thurn begnügte sich, auf dieselben zu entgegnen, dass ihm wie jedem Andern die Freiheit zustehe, seine Meinung abzugeben, und diese sei auch jetzt dieselbe wie früher. — Als die Beisitzer des Landrechtes ihre Mei nung abgaben, erklärten sie sich, mit Ausnahme Colonna’s von Fels, vollständig mit dem Oberstburggrafen einverstanden. Fels nahm alle die Vorschläge Thurn's wieder auf, betonte das Wahlrecht und wollte die Berufung der übrigen Provinzen. Heinrich von Kolowrat, ein ent schiedener Anhänger des Kaiserhauses, brachte dem Grafen Thurn einige Äusserungen in Erinnerung, die demselben jetzt wenig gelegen waren und seiner Opposition bedeutend die Spitze abbrachen. Im Jahre 1611 waren Vertreter von Schlesien nach Prag gekommen und verlangten da Abhilfe verschiedener Beschwerden. Ein Ausschuss der böhmischen Stände war zur Unterhandlung mit ihnen beauftragt, und in den Sitzungen desselben verlangten die Schlesier, dass sie für die Zukunft auch zu den böhmischen Königswahlen berufen wür den. Damals hatte Graf Thurn sich dagegen auf’s Äusserste gewehrt und eine solche Verkürzung der Rechte Böhmens um keinen Preis zugeben wollen. Wie passt dies, frug Kolowrat, zu des Grafen jetzi gen Behauptungen? Nun votirten die Mitglieder des Hof- und Kammergerichtes, unter diesen befanden sich drei der entschiedensten Feinde der vor geschlagenen Thronfolge: Ruppa, Budowec und Wilhelm der ältere von Lobkowitz. Keiner von ihnen wagte es mehr, sich zum Vertreter der Thurn’schen Argumente zu machen, und die Rede Kolowrat’s mag wohl dazu das Ihrige beigetragen haben; nur Lobkowitz konnte