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Dr. Wilhelm Weitenweber.
Setzung des Seinigen versehen hätte, und diesem nach darüber eine
schriftliche Attestation begehrt. Als haben Wir solches sein bitt-
liches Begehren nicht verweigern können noch sollen, sondern zeugen
und attestiren nach Unserer selbsteigenen Wissenschaft hiemit, dass
denen, wie Eingangs gemeldet, in der Wahrheit also und nicht anders
seie und desswegen in allen vorfallenden Occasionen (wiewohl an-
jetzo nichts vaciret, sondern wann ins künftige sich einige Vacanz
der Professur ereignen sollte) Er in facultate medica bei hiesiger
Universität vor Allen andern promovirt zu werden, und dem löblichen
Gebrauch nach die Succession zu haben sich meritirt gemacht
habe. Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Attestation unter der
Universität Insiegel ausfertigen lassen. So geschehen Prag am
28. Januarii 1665.
II. (Kaiserliches Schreiben an Ihre Excell. und Gnaden, die
königl. Herren Statthalter in Prag.) Liebe Getreue! Aus Eurem ge
horsamen Schreiben vom 11. Fehruarii jüngsthin haben Wir mit
mehreren gnädigst verstanden, was gestalt und aus welchen Ursachen
Uns Ihr den Sebastian Christ. Zeidler, Med. Doctorn, damit
Er in das Doctoris Marci ordinari Professurstelle succediren und
Ihme unterdessen, bis zur erfolgenden Vacanz der titulus ordinarii
Professoris gegeben werden möchte, intercedendo recommandiren
thut. Sintemalen wir dann um der angezogenen Verdienst und recom-
mandation willen gnädigst kein Bedenken tragen, dass Er Doctor
Zeidler in obbesagten Doctoris Marci Professur zu seiner Zeit
wirklich succediren möge. Jedoch weilen Wir ob malam consequen-
tiam Ihme hierauf eine Expectanz zu ertheilen Bedenken tragen: Als
werdet Ihr Ihme (wie hiemit unser gnädigster Befehl) dahin zu
bescheiden haben, dass Er sich bis zu erfolgender Vacanz gedulden
solle, Wir wollten alsdann darauf schon gnädigst bedacht sein, dass
Er hiezu vor Andern promovirt werde. Hieran vollzieht Ihr gehor-
samst Unsern gnädigsten Willen und Meinung. Geben Wien den
15. Aprilis anno 1665.
Leopold.
Joan. Hartwigius Comes de Nostiz
ris g.ae § Cancellarius.
III. Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster Herr Herr! Euer
Majestät! Wir allergehorsamst unterthänigst nicht Vorhalten, was