130 Dr. Wilhelm Weitenweber. Setzung des Seinigen versehen hätte, und diesem nach darüber eine schriftliche Attestation begehrt. Als haben Wir solches sein bitt- liches Begehren nicht verweigern können noch sollen, sondern zeugen und attestiren nach Unserer selbsteigenen Wissenschaft hiemit, dass denen, wie Eingangs gemeldet, in der Wahrheit also und nicht anders seie und desswegen in allen vorfallenden Occasionen (wiewohl an- jetzo nichts vaciret, sondern wann ins künftige sich einige Vacanz der Professur ereignen sollte) Er in facultate medica bei hiesiger Universität vor Allen andern promovirt zu werden, und dem löblichen Gebrauch nach die Succession zu haben sich meritirt gemacht habe. Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Attestation unter der Universität Insiegel ausfertigen lassen. So geschehen Prag am 28. Januarii 1665. II. (Kaiserliches Schreiben an Ihre Excell. und Gnaden, die königl. Herren Statthalter in Prag.) Liebe Getreue! Aus Eurem ge horsamen Schreiben vom 11. Fehruarii jüngsthin haben Wir mit mehreren gnädigst verstanden, was gestalt und aus welchen Ursachen Uns Ihr den Sebastian Christ. Zeidler, Med. Doctorn, damit Er in das Doctoris Marci ordinari Professurstelle succediren und Ihme unterdessen, bis zur erfolgenden Vacanz der titulus ordinarii Professoris gegeben werden möchte, intercedendo recommandiren thut. Sintemalen wir dann um der angezogenen Verdienst und recom- mandation willen gnädigst kein Bedenken tragen, dass Er Doctor Zeidler in obbesagten Doctoris Marci Professur zu seiner Zeit wirklich succediren möge. Jedoch weilen Wir ob malam consequen- tiam Ihme hierauf eine Expectanz zu ertheilen Bedenken tragen: Als werdet Ihr Ihme (wie hiemit unser gnädigster Befehl) dahin zu bescheiden haben, dass Er sich bis zu erfolgender Vacanz gedulden solle, Wir wollten alsdann darauf schon gnädigst bedacht sein, dass Er hiezu vor Andern promovirt werde. Hieran vollzieht Ihr gehor- samst Unsern gnädigsten Willen und Meinung. Geben Wien den 15. Aprilis anno 1665. Leopold. Joan. Hartwigius Comes de Nostiz ris g.ae § Cancellarius. III. Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster Herr Herr! Euer Majestät! Wir allergehorsamst unterthänigst nicht Vorhalten, was