Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 125. Band, (Jahrgang 1892)

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VIII. Abhandlung: Ott. 
(sic) episcopus, dessen die Handschrift des Prager Domcapitels 
erwähnt, ist wohl Bruno von Hildesheim (1153—1161) zu ver- 
muthen. 1 
Schliesslich weisen auch die Handschriften auf die zweite 
Hälfte des 12. Jahrhunderts. Die Wiener Handschrift, welche 
nach dem fachkundigen Urtheile Denis’ 2 den Schriftcharakter 
des 13. Jahrhunderts zeigt, enthält ausser der R. E. insgesammt 
Bestandtheile, deren Ursprung nicht später als in das 12. Jahr 
hundert fällt; nämlich zwei Briefe, und zwar des Conrad, Mark 
grafen von Montferrat, an Bela, König von Ungarn 1188, ferner 
des Boemund III., Fürsten von Antiochien, 1188; einen Planctus 
elegiacus de captis ab Saladino Hierosolymis vor 1190; sodann 
eine Schrift des Anselm von Canterbury (f 1109); weiters 
Miracula St. Thomae (Becket) trucidati (1170), deren Schluss 
lautet: ,horum omnium testis sum in hoc, quod vidi', somit 
von einem Zeitgenossen herrühren muss; endlich eine: Nova 
editio passionis XI millium virginum, aus deren Vorrede hervor 
geht, dass sie 1168 verfasst sei. Gewiss gibt die Zusammen 
setzung der Handschrift aus den gedachten Bestandtheilen der 
aus dem Appellationsformular abgeleiteten Folgerung eine ver 
lässliche Stütze. 
Die übrigen Manuscripte entbehren leider näherer Anhalts 
punkte zur Bestimmung der Entstehungszeit der R. E. und 
mag nur bemerkt werden, dass Rockinger 3 die Münchner ins 
12. Säculum verweist. Wichtig wäre es wohl, genau constatiren 
zu können, wann das Prager Domcapitel in den Besitz seines 
Manuscripts gelangt ist; doch lässt sich leider nur sicherstellen, 
dass dies bereits im Laufe des 13. Jahrhunderts eingetreten 
sein dürfte. Dafür spricht die Aufnahme des Einganges der 
R. E. als Arenga in eine Urkunde unter dem Prager Bischöfe 
Tobias (f 1290) zeuge des dem genannten Capitel gehörigen 
Formelbuches mit den Incipit: gloriosum est cuilibet christiano, 
si affligitur. 4 
1 Gams, loc. cit., S. 281. 
2 Codices MS. theol. bibl. Palat. I, 2, 32. 
3 Formelbilcher, S. 39. 
4 Fol. 10; vgl. hierüber des Verfassers Recept. Gesell., S. 107.
	        
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