Ferdinand Wolf. Zur Bibliographie der Romancer«
Kitt
er sogleich eis einen Nachdruck seines ersten Theiles erkennen
musste, eine der wenigen eingeschobenen Romanzen gewählt und
hiei noch angereiht habe, statt, wie es doch viel näher lag und be
quemer war, mit dem Wiederabdruck des Vorliegenden fortzufahren,
so weit der von ihm dazu bestimmte Raum ausreichte? Ist es desshalb
nicht natürlicher anzunehmen, dass auch ihm, wie dem Herausgeber
des Canc. de rom., die gerade von den eilf in Rede stehenden
Romanzen so verbreiteten fliegenden Rlätter (s. die Verzeich
nisse derselben in der Prager Sammlung, und bei Duran) Vorgelegen
haben? Dass aber die ersten neun genau in derselben Ordnung in
beiden Sammlungen folgen, nöthiget nicht zu der Annahme, dass
eine der anderen als Original gedient habe, denn diese ordnen sich
von selbst soderSagenfolge gemäss. Die von dem Conde d’Irlos
beginnt überall diesen Cyklus, ihr folgen als eine Art von Fortsetzung
die drei zusammengehörigen von dem Marques de Mantua;
die fünfte von Gaiferos, und die sechste von Oliveros und Montesinos
bilden den Übergang zu den beiden wieder zusam mengehörigen
(der siebenten und achten) von Reinaldos, und die neunte, vom Gra
fen Glaios, hier die letzte der eigentlich zum karolingischen Kreise
gehörigen, hat auch einen der jüngsten Paladine desselben zum Ge
genstände. Es lag endlich ganz in der Natur der Sache, diesen in
epischer Folge sich an einander reihenden die zehnte vom Grafen
Alaicos, und die eilfte vom Pilger von Merida nachzusetzen, weil
sie eben in keinem inneren Verbände mit jenem Kreise mehr stehen.
Ich gehe übrigens diese Ansicht eben auch nur als einen E r-
klärungsversuch dieser jedesfalls so merkwürdigen und in
mancher Beziehung noch räthselhaften Erscheinung: dass die beiden
ältesten Romanzensammlungen, die Hauptquellen aller späteren,
hinnen Jahresfrist scheinbar von einander unabhängig, die eine zu
Zaragoza, die andere zu Antwerpen, und zwar letztere in zwei
Auflagen, erschienen, und doch bei genauerer Prüfung in so unver
kennbarem Wechselverhältnisse stehen, dass man genöthigt ist, die
eine fiii die theilweise Quelle der anderen zu halten.