Ferdinand Wolf. Zur Bibliographie der Romancer« Kitt er sogleich eis einen Nachdruck seines ersten Theiles erkennen musste, eine der wenigen eingeschobenen Romanzen gewählt und hiei noch angereiht habe, statt, wie es doch viel näher lag und be quemer war, mit dem Wiederabdruck des Vorliegenden fortzufahren, so weit der von ihm dazu bestimmte Raum ausreichte? Ist es desshalb nicht natürlicher anzunehmen, dass auch ihm, wie dem Herausgeber des Canc. de rom., die gerade von den eilf in Rede stehenden Romanzen so verbreiteten fliegenden Rlätter (s. die Verzeich nisse derselben in der Prager Sammlung, und bei Duran) Vorgelegen haben? Dass aber die ersten neun genau in derselben Ordnung in beiden Sammlungen folgen, nöthiget nicht zu der Annahme, dass eine der anderen als Original gedient habe, denn diese ordnen sich von selbst soderSagenfolge gemäss. Die von dem Conde d’Irlos beginnt überall diesen Cyklus, ihr folgen als eine Art von Fortsetzung die drei zusammengehörigen von dem Marques de Mantua; die fünfte von Gaiferos, und die sechste von Oliveros und Montesinos bilden den Übergang zu den beiden wieder zusam mengehörigen (der siebenten und achten) von Reinaldos, und die neunte, vom Gra fen Glaios, hier die letzte der eigentlich zum karolingischen Kreise gehörigen, hat auch einen der jüngsten Paladine desselben zum Ge genstände. Es lag endlich ganz in der Natur der Sache, diesen in epischer Folge sich an einander reihenden die zehnte vom Grafen Alaicos, und die eilfte vom Pilger von Merida nachzusetzen, weil sie eben in keinem inneren Verbände mit jenem Kreise mehr stehen. Ich gehe übrigens diese Ansicht eben auch nur als einen E r- klärungsversuch dieser jedesfalls so merkwürdigen und in mancher Beziehung noch räthselhaften Erscheinung: dass die beiden ältesten Romanzensammlungen, die Hauptquellen aller späteren, hinnen Jahresfrist scheinbar von einander unabhängig, die eine zu Zaragoza, die andere zu Antwerpen, und zwar letztere in zwei Auflagen, erschienen, und doch bei genauerer Prüfung in so unver kennbarem Wechselverhältnisse stehen, dass man genöthigt ist, die eine fiii die theilweise Quelle der anderen zu halten.