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Tupetz.
34. Pfalz-Veldenz. In der Grafschaft Veldenz wurde die
Gegenreformation durch den Kurfürsten von Trier in
gewaltsamster Weise durchgeführt.
35. Grafschaft Pfalz-Zweibrücken. Das Kloster Hornbach,
in welchem noch 1556 ein Abt gewesen sein soll, war
am 22. Januar 1631 bereits restituirt. Die Unterthanen
des Klosters wurden zur Bekehrung gezwungen; Zwei
brücken klagt insbesondere:
1. über die Entlassung desKeller’s inBodramstein,
2. über die erzwungene Huldigung der Unter
thanen zu Weidenthal,
3. über die Verjagung des evangelischen Pfarrers
in Wilgartswiesen, wo Hornbach die Collatur hatte.
36. Damenstift Quedlinburg. Aebtissin desselben war 1629
die Herzogin Dorothea Sophia von Sachsen; Lamormain
schlug vor, statt derselben das Töchterlein des Grafen
Wolfgang von Mansfeld zur Aebtissin zu machen, voraus
gesetzt, dass sie das ihm versprochene Gernrode nicht
bekam. Bis zum 28. Juli 1629 war indess Quedlin
burg noch nicht restituirt.
37. Bisthum Ratzeburg. Dasselbe war 1554 protestantisch
geworden und hatte 1629 August den Ackeren, Herzog
von Braunschweig-Lüneburg, als postulirten Bischof.
Letzterer wurde abgesetzt und ihm ein Jahresgehalt
zugewiesen; Waldstein soll gerathen haben, das Bisthum
dem bekannten brandenburgiscken Minister Schwarzen
berg zu verleihen. Bis zum 27. Juli 1629 schwebten
jedoch noch die Verrhandlungen zwischen August dem
Aelteren und dem Kaiser. .
38. Herzogthum Sachsen-Weimar. Durch die Restitution von
Hersfeld wurde auch Johann Ernst von Sachsen-Weimar
mit betroffen; es war nämlich bedroht:
1. das Amt Crainburg, durch Verträge vom Jahre
1588 und 1589 in sächsischem Pfandbesitz,
2. das Dorf Breitenbach, welches Johann Ernst
gemeinsam mit Hersfeld besass; in Letzterem wurde
wirklich der katholische Gottesdienst eingeführt.