194 Hartei. Studien über attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. II.
Stellung auf der Akropolis zu besorgen, aber es werden keine
Kosten angewiesen. 96 ist aber gar kein probuleumatisches
Decret, von dessen Formular es auch im ersten Theil abweicht
e^evey/.eiy (ohne EiDjcGGai vfi ßsuX-?)) ei; xby o^jjr.ov ei; xyjv 7tpd>xY)V
iy:/~kr t G'.</:i. In welche Kategorie es gehört, wird sich bald zeigen.
Zu dieser mangelhaften Conception der probuleumatischen Formel
bieten die Volksdecrete ein schlagendes Analogon.
Wie nämlich die probuleumatische Formel im Context die
eine Gattung von Volksbeschlüssen charakterisirt, so dienen als
Kennzeichen der anderen an derselben Stelle die Worte oeci/Oai
(etjiijiptfföai) xfo o-(5p.(i). Nach der früher gegebenen Zusammen
stellung der Volksdecrete (I S. 604) könnte es allerdings scheinen,
dass dieser Zusatz nach Belieben hinzugefügt oder weggelassen
werden konnte, indem er in einer grossen Zahl derselben ver
misst wird. Allein sieht man diese näher an, so zeigt sich bei
den meisten, dass die Worte nicht ursprünglich fehlten, sondern
uns nur nicht erhalten sind. Fs ist dies der Fall in den In
schriften nr. 67. 167. 173. 174. 175. 178. 180 b . 182. 191. 201.
238. 240. 247. 259. 260. 262. 264. 265. 268. 269. 278. 301. 307,2.
323. 384. 460. 489. 493. ’AGvjvcuov VI 269. Hingegen fehlten
dieselben von Haus aus nur in 14\ 28. 68. 108. 116. Bei 68
lässt sich auch dagegen ein Zweifel erheben; 116 aber geht
auf private Aufschreibung zurück und präsentirt sich als ein
blosser Auszug eines grösseren Beschlusses. Es ist gewiss kein
Zufall, dass die Präscripte der drei anderen nach dem vor
euklidischen Formular, concipirt sind (vgl. 128). Die Urkunden
vor Euklid kennen die Phrase oeoi/Oxt (ed/^tcOat) xw eben
so wenig wie die probuleumatische Formel. Es ist unverkenn
bar, dass wir es mit Neubildungen zu thun haben und dass das
sporadische Fehlen jener und die lückenhafte Formulirung dieser
in einigen wenigen Decreten der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts
v. Chr. daraus zu erklären sind. Eben so wenig wird es ein
Zufall sein, dass unter den oben S. 101 —117 zusammen
gestellten Volksdecreten, welche sich durch eoo^e rij ßouXvj xat
xü or,[.i.w in ihren Präscripten auszeichnen, die Hälfte des Zu
satzes oecb/Oxi xw ovjj.w entbehren (27. 52°, 2. 62. 70. 128. ’AOvp
vaiov VI 152; vgl. l b . 49. 66 b ). Dieselben folgen auch hierin
treu dem voreuklidischen Muster.