Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

194 Hartei. Studien über attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. II. 
Stellung auf der Akropolis zu besorgen, aber es werden keine 
Kosten angewiesen. 96 ist aber gar kein probuleumatisches 
Decret, von dessen Formular es auch im ersten Theil abweicht 
e^evey/.eiy (ohne EiDjcGGai vfi ßsuX-?)) ei; xby o^jjr.ov ei; xyjv 7tpd>xY)V 
iy:/~kr t G'.</:i. In welche Kategorie es gehört, wird sich bald zeigen. 
Zu dieser mangelhaften Conception der probuleumatischen Formel 
bieten die Volksdecrete ein schlagendes Analogon. 
Wie nämlich die probuleumatische Formel im Context die 
eine Gattung von Volksbeschlüssen charakterisirt, so dienen als 
Kennzeichen der anderen an derselben Stelle die Worte oeci/Oai 
(etjiijiptfföai) xfo o-(5p.(i). Nach der früher gegebenen Zusammen 
stellung der Volksdecrete (I S. 604) könnte es allerdings scheinen, 
dass dieser Zusatz nach Belieben hinzugefügt oder weggelassen 
werden konnte, indem er in einer grossen Zahl derselben ver 
misst wird. Allein sieht man diese näher an, so zeigt sich bei 
den meisten, dass die Worte nicht ursprünglich fehlten, sondern 
uns nur nicht erhalten sind. Fs ist dies der Fall in den In 
schriften nr. 67. 167. 173. 174. 175. 178. 180 b . 182. 191. 201. 
238. 240. 247. 259. 260. 262. 264. 265. 268. 269. 278. 301. 307,2. 
323. 384. 460. 489. 493. ’AGvjvcuov VI 269. Hingegen fehlten 
dieselben von Haus aus nur in 14\ 28. 68. 108. 116. Bei 68 
lässt sich auch dagegen ein Zweifel erheben; 116 aber geht 
auf private Aufschreibung zurück und präsentirt sich als ein 
blosser Auszug eines grösseren Beschlusses. Es ist gewiss kein 
Zufall, dass die Präscripte der drei anderen nach dem vor 
euklidischen Formular, concipirt sind (vgl. 128). Die Urkunden 
vor Euklid kennen die Phrase oeoi/Oxt (ed/^tcOat) xw eben 
so wenig wie die probuleumatische Formel. Es ist unverkenn 
bar, dass wir es mit Neubildungen zu thun haben und dass das 
sporadische Fehlen jener und die lückenhafte Formulirung dieser 
in einigen wenigen Decreten der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts 
v. Chr. daraus zu erklären sind. Eben so wenig wird es ein 
Zufall sein, dass unter den oben S. 101 —117 zusammen 
gestellten Volksdecreten, welche sich durch eoo^e rij ßouXvj xat 
xü or,[.i.w in ihren Präscripten auszeichnen, die Hälfte des Zu 
satzes oecb/Oxi xw ovjj.w entbehren (27. 52°, 2. 62. 70. 128. ’AOvp 
vaiov VI 152; vgl. l b . 49. 66 b ). Dieselben folgen auch hierin 
treu dem voreuklidischen Muster.
	        
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