Wenn was die angeführten Stellen für einzelne Fälle
lehren zu generalisiren erlaubt ist, wenn über Angelegenheiten
der Religion und des Cultus, die vor die Ekklesie gebracht
wurden, ev Ispot?, mit auswärtigen Gesandten unmittelbar p.sxa
ta tspä verhandelt wurde, wird vielleicht bei Manchem der
Zweifel aufsteigen, ob ich in den Demosthenischen Studien II
S. 429 [67] die Stelle aus Aeschines’ Rede gegen Timarch § 23
über die Abfolge der Verhandlungsgegenstände in der Ekklesie
(sirstcav to y.a0dp<nov ‘icepisvsjrOi] xat b y.vjp'j? tä? -a-pt'ou? eü/äp süijv)Tat,
TCpo/etpoTOVctv y.sXeuEt tob? 7ipGE§pcu? (6 vcp.c?) ~epl ispöv xat öat'wv
xal y.'öpu^t y.at irpstjßstai? za: |j,etx toüt’ sirspwia 6 y.yjpu? "d? äyopsüstv
ßoüAs-a! y.TÄ.) richtig erklärt habe und ob icpo^eipoTövew hier nicht
vielmehr soviel als 7rpG/pv)p.aTt£stv in CIA. I nr. 40 (ouve'/w? os toieTv
toi? ey.y.Avjcla;, eu? av ctairpaxOrj, aAAo oe Trpo/prjp.auGat tg6t«v p.vjosv,
sav ol atpaxr ( yo! Ssawai), das heisst einfach den Vorrang, den
diese Gegenstände vor anderen hatten, bezeichne. Wenn ich
auch denselben mit Rücksicht auf die Bedeutung des termino
logischen Ausdrucks, als welcher iTpG/sipo-ovstv nachgewiesen
wurde, nicht als berechtigt anerkennen kann, hätte doch die
Möglichkeit dieser Interpretation dort in Betracht gezogen
werden sollen. Das Gesetz bezog sich nur auf die Procheiro-
tonie, nicht aber auf die eigentliche und entscheidende Ver
handlung; denn hätte sich dasselbe auch auf diese erstreckt,
so wäre es völlig überflüssig gewesen, dass noch besonders wie
m den zusammengestellten probuleumatischen Decreten bean
tragt wurde, es habe die Schlussverhandlung über die be
treffenden Gegenstände in der nächsten Ekklesie ev Ispot? oder
xcpGkov p.sta ira ispä stattzufinden.
Zu wenigen Bemerkungen nur gibt der zweite Theil der
probuleumatischen Formel yvd>p,7jv os a'jp.ßäAAsffOa>. vqq ßoukvj? ei?
töv oyjp.Gv cv. ocy.st xvj ßouXrj Anlass. In einigen älteren Urkunden
des 4. Jahrhunderts nämlich werden die Worte st? t'ov o-ijp.ov
vermisst, so 17”. 47. 49. 95. 96, in l b und ’AO-jvatov VI 152
fehlt der ganze zweite Theil, in 40 fehlt et? töv ovjp.ov oxt Soy.st
rp ßcuXp. Die Mehrzahl der Fälle stammt eben aus jener Zeit,
wo die ganze Formel noch nicht in langer Handhabung erstarrt
war. 95 ist ein Proxeniedecret und vielleicht nicht das officielle
Exemplar; denn man kennt den Fundort nicht und im Decret
wird zwar der Schreiber beauftragt, die Aufschreibung und Auf-
Sitzungsber. d. pliil.-hist. 01. XCI. Bd. I. Hft. 13
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