Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Wenn  was  die  angeführten  Stellen  für  einzelne  Fälle
lehren  zu  generalisiren  erlaubt  ist,  wenn  über  Angelegenheiten
der  Religion  und  des  Cultus,  die  vor  die  Ekklesie  gebracht
wurden,  ev  Ispot?,  mit  auswärtigen  Gesandten  unmittelbar  p.sxa
ta  tspä  verhandelt  wurde,  wird  vielleicht  bei  Manchem  der
Zweifel  aufsteigen,  ob  ich  in  den  Demosthenischen  Studien  II
S.  429  [67]  die  Stelle  aus  Aeschines’  Rede  gegen  Timarch  §  23
über  die  Abfolge  der  Verhandlungsgegenstände  in  der  Ekklesie
(sirstcav  to  y.a0dp<nov  ‘icepisvsjrOi]  xat  b  y.vjp'j?  tä?  -a-pt'ou?  eü/äp  süijv)Tat,
TCpo/etpoTOVctv  y.sXeuEt  tob?  7ipGE§pcu?  (6  vcp.c?)  ~epl  ispöv  xat  öat'wv
xal  y.'öpu^t  y.at  irpstjßstai?  za:  |j,etx  toüt’  sirspwia  6  y.yjpu?  "d?  äyopsüstv
ßoüAs-a!  y.TÄ.)  richtig  erklärt  habe  und  ob  icpo^eipoTövew  hier  nicht
vielmehr  soviel  als  7rpG/pv)p.aTt£stv  in  CIA.  I  nr.  40  (ouve'/w?  os  toieTv
toi?  ey.y.Avjcla;,  eu?  av  ctairpaxOrj,  aAAo  oe  Trpo/prjp.auGat  tg6t«v  p.vjosv,
sav  ol  atpaxr ( yo!  Ssawai),  das  heisst  einfach  den  Vorrang,  den
diese  Gegenstände  vor  anderen  hatten,  bezeichne.  Wenn  ich
auch  denselben  mit  Rücksicht  auf  die  Bedeutung  des  terminologischen ­
  Ausdrucks,  als  welcher  iTpG/sipo-ovstv  nachgewiesen
wurde,  nicht  als  berechtigt  anerkennen  kann,  hätte  doch  die
Möglichkeit  dieser  Interpretation  dort  in  Betracht  gezogen
werden  sollen.  Das  Gesetz  bezog  sich  nur  auf  die  Procheirotonie,
  nicht  aber  auf  die  eigentliche  und  entscheidende  Verhandlung; ­
  denn  hätte  sich  dasselbe  auch  auf  diese  erstreckt,
so  wäre  es  völlig  überflüssig  gewesen,  dass  noch  besonders  wie
m  den  zusammengestellten  probuleumatischen  Decreten  beantragt ­
  wurde,  es  habe  die  Schlussverhandlung  über  die  betreffenden ­
  Gegenstände  in  der  nächsten  Ekklesie  ev  Ispot?  oder
xcpGkov  p.sta  ira  ispä  stattzufinden.
Zu  wenigen  Bemerkungen  nur  gibt  der  zweite  Theil  der
probuleumatischen  Formel  yvd>p,7jv  os  a'jp.ßäAAsffOa>.  vqq  ßoukvj?  ei?
töv  oyjp.Gv  cv.  ocy.st  xvj  ßouXrj  Anlass.  In  einigen  älteren  Urkunden
des  4.  Jahrhunderts  nämlich  werden  die  Worte  st?  t'ov  o-ijp.ov
vermisst,  so  17”.  47.  49.  95.  96,  in  l b  und  ’AO-jvatov  VI  152
fehlt  der  ganze  zweite  Theil,  in  40  fehlt  et?  töv  ovjp.ov  oxt  Soy.st
rp  ßcuXp.  Die  Mehrzahl  der  Fälle  stammt  eben  aus  jener  Zeit,
wo  die  ganze  Formel  noch  nicht  in  langer  Handhabung  erstarrt
war.  95  ist  ein  Proxeniedecret  und  vielleicht  nicht  das  officielle
Exemplar;  denn  man  kennt  den  Fundort  nicht  und  im  Decret
wird  zwar  der  Schreiber  beauftragt,  die  Aufschreibung  und  Auf-Sitzungsber.
  d.  pliil.-hist.  01.  XCI.  Bd.  I.  Hft.  13

*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.