Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

Wenn was die angeführten Stellen für einzelne Fälle 
lehren zu generalisiren erlaubt ist, wenn über Angelegenheiten 
der Religion und des Cultus, die vor die Ekklesie gebracht 
wurden, ev Ispot?, mit auswärtigen Gesandten unmittelbar p.sxa 
ta tspä verhandelt wurde, wird vielleicht bei Manchem der 
Zweifel aufsteigen, ob ich in den Demosthenischen Studien II 
S. 429 [67] die Stelle aus Aeschines’ Rede gegen Timarch § 23 
über die Abfolge der Verhandlungsgegenstände in der Ekklesie 
(sirstcav to y.a0dp<nov ‘icepisvsjrOi] xat b y.vjp'j? tä? -a-pt'ou? eü/äp süijv)Tat, 
TCpo/etpoTOVctv y.sXeuEt tob? 7ipGE§pcu? (6 vcp.c?) ~epl ispöv xat öat'wv 
xal y.'öpu^t y.at irpstjßstai? za: |j,etx toüt’ sirspwia 6 y.yjpu? "d? äyopsüstv 
ßoüAs-a! y.TÄ.) richtig erklärt habe und ob icpo^eipoTövew hier nicht 
vielmehr soviel als 7rpG/pv)p.aTt£stv in CIA. I nr. 40 (ouve'/w? os toieTv 
toi? ey.y.Avjcla;, eu? av ctairpaxOrj, aAAo oe Trpo/prjp.auGat tg6t«v p.vjosv, 
sav ol atpaxr ( yo! Ssawai), das heisst einfach den Vorrang, den 
diese Gegenstände vor anderen hatten, bezeichne. Wenn ich 
auch denselben mit Rücksicht auf die Bedeutung des termino 
logischen Ausdrucks, als welcher iTpG/sipo-ovstv nachgewiesen 
wurde, nicht als berechtigt anerkennen kann, hätte doch die 
Möglichkeit dieser Interpretation dort in Betracht gezogen 
werden sollen. Das Gesetz bezog sich nur auf die Procheiro- 
tonie, nicht aber auf die eigentliche und entscheidende Ver 
handlung; denn hätte sich dasselbe auch auf diese erstreckt, 
so wäre es völlig überflüssig gewesen, dass noch besonders wie 
m den zusammengestellten probuleumatischen Decreten bean 
tragt wurde, es habe die Schlussverhandlung über die be 
treffenden Gegenstände in der nächsten Ekklesie ev Ispot? oder 
xcpGkov p.sta ira ispä stattzufinden. 
Zu wenigen Bemerkungen nur gibt der zweite Theil der 
probuleumatischen Formel yvd>p,7jv os a'jp.ßäAAsffOa>. vqq ßoukvj? ei? 
töv oyjp.Gv cv. ocy.st xvj ßouXrj Anlass. In einigen älteren Urkunden 
des 4. Jahrhunderts nämlich werden die Worte st? t'ov o-ijp.ov 
vermisst, so 17”. 47. 49. 95. 96, in l b und ’AO-jvatov VI 152 
fehlt der ganze zweite Theil, in 40 fehlt et? töv ovjp.ov oxt Soy.st 
rp ßcuXp. Die Mehrzahl der Fälle stammt eben aus jener Zeit, 
wo die ganze Formel noch nicht in langer Handhabung erstarrt 
war. 95 ist ein Proxeniedecret und vielleicht nicht das officielle 
Exemplar; denn man kennt den Fundort nicht und im Decret 
wird zwar der Schreiber beauftragt, die Aufschreibung und Auf- 
Sitzungsber. d. pliil.-hist. 01. XCI. Bd. I. Hft. 13 
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