194 Hartei. Studien über attisches Staatsrecht und Urkundenwesen. II. Stellung auf der Akropolis zu besorgen, aber es werden keine Kosten angewiesen. 96 ist aber gar kein probuleumatisches Decret, von dessen Formular es auch im ersten Theil abweicht e^evey/.eiy (ohne EiDjcGGai vfi ßsuX-?)) ei; xby o^jjr.ov ei; xyjv 7tpd>xY)V iy:/~kr t G'.</:i. In welche Kategorie es gehört, wird sich bald zeigen. Zu dieser mangelhaften Conception der probuleumatischen Formel bieten die Volksdecrete ein schlagendes Analogon. Wie nämlich die probuleumatische Formel im Context die eine Gattung von Volksbeschlüssen charakterisirt, so dienen als Kennzeichen der anderen an derselben Stelle die Worte oeci/Oai (etjiijiptfföai) xfo o-(5p.(i). Nach der früher gegebenen Zusammen stellung der Volksdecrete (I S. 604) könnte es allerdings scheinen, dass dieser Zusatz nach Belieben hinzugefügt oder weggelassen werden konnte, indem er in einer grossen Zahl derselben ver misst wird. Allein sieht man diese näher an, so zeigt sich bei den meisten, dass die Worte nicht ursprünglich fehlten, sondern uns nur nicht erhalten sind. Fs ist dies der Fall in den In schriften nr. 67. 167. 173. 174. 175. 178. 180 b . 182. 191. 201. 238. 240. 247. 259. 260. 262. 264. 265. 268. 269. 278. 301. 307,2. 323. 384. 460. 489. 493. ’AGvjvcuov VI 269. Hingegen fehlten dieselben von Haus aus nur in 14\ 28. 68. 108. 116. Bei 68 lässt sich auch dagegen ein Zweifel erheben; 116 aber geht auf private Aufschreibung zurück und präsentirt sich als ein blosser Auszug eines grösseren Beschlusses. Es ist gewiss kein Zufall, dass die Präscripte der drei anderen nach dem vor euklidischen Formular, concipirt sind (vgl. 128). Die Urkunden vor Euklid kennen die Phrase oeoi/Oxt (ed/^tcOat) xw eben so wenig wie die probuleumatische Formel. Es ist unverkenn bar, dass wir es mit Neubildungen zu thun haben und dass das sporadische Fehlen jener und die lückenhafte Formulirung dieser in einigen wenigen Decreten der ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. daraus zu erklären sind. Eben so wenig wird es ein Zufall sein, dass unter den oben S. 101 —117 zusammen gestellten Volksdecreten, welche sich durch eoo^e rij ßouXvj xat xü or,[.i.w in ihren Präscripten auszeichnen, die Hälfte des Zu satzes oecb/Oxi xw ovjj.w entbehren (27. 52°, 2. 62. 70. 128. ’AOvp vaiov VI 152; vgl. l b . 49. 66 b ). Dieselben folgen auch hierin treu dem voreuklidischen Muster.