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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 90. Band, (Jahrgang 1878)

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Keller.

per  I  maiusculum  scriptum,  est,  quod  fere  vel  eis  vel  es  notat.
Ceteri  scripti  habent  sermonis.  Ich'  kenne  die  Handschriften
nicht,  in  welchen  das  lange  I  durch  ein  I  maiusculum  bezeichnet ­
  wird.  Dass  da  und  dort  ein  grosses  I  bei  sonstiger
Minuskelschrift  sich  findet,  ist  ja  bekannt.  Aber  seit  wann
wird  es  in  den  Handschriften  zur  Unterscheidung  des  langen  I
vom  kurzen  oder  gar  vollends  zur  Bezeichnung  von  e  verwendet? ­
  Und  warum  muss  es  nach  Cruquius  zur  Bezeichnung
von  e  dienen?  Weil  in  c.  III  8,  5  eben  ein  e  nothwendig  ist
und  also  auch  in  den  blandinischen  Handschriften  ein  e  überliefert ­
  sein  muss.  Das  ist  in  der  That  eine  Basis  für  die
Horazkritik,  diese  blandinischen  Handschriften  und  diese
cruquischen  Collationen  und  Fictionen:  difficile  est  satiram  non
scribere!  Und  wie  ist  man  über  uns  hergefallen,  weil  wir  es
einst  wagten,  gegen  das  Evangelium  von  Haupt  und  seinen
Anhängern  aufzutreten!  Wahrhaftig,  Th.  Bergk  hatte  nicht
Unrecht,  wenn  es  auch  vielleicht  stark  ausgedrückt  war,  wenn
er  sagte:  ,Die  Angaben  des  Cruquius  über  die  von  ihm  benützten ­
  Handschriften  des  Horaz  beruhen  zum  Theil  auf
Fälschung:  wie  man  darauf  die  Kritik  des  Dichters  basieren
kann,  ist  mir  nie  begreiflich  erschienen.  Mir  fällt  nicht  ein,
die  Existenz  jener  Handschriften  oder  ihre  Benützung  durch
Cruquius  zu  leugnen,  sondern  ich  behaupte  nur,  dass  man
darauf  nicht  die  Kritik  im  Horaz  gründen  dürfe,  weil  sich
sowohl  in  den  Angaben  der  Lesarten  als  auch  in  den  Scholien
bei  Cruquius  handgreifliche  Fälschungen  finden'.  1

1  Ich  habe  im  Vorstehenden  eine  Bemerkung  mir  zu  wiederholen  erlaubt,
welche  ich  schon  vor  Jahren  im  Rheinischen  Museum  gelegentlich  veröffentlicht ­
  habe.  Ich  glaubte  sie  hier  ergänzt  und  modificiert  und  doch
wesentlich  gleich  der  früheren  Fassung  wiederholen  zu  müssen,  um  nicht
in  den  Verdacht  zu  fallen,  als  ob  ich  hier  absichtlich  an  einer  Hauptbeweisstelle ­
  gegen  die  Zuverlässigkeit  des  Cruquius  vorübergehe,  weil
ich  von  der  Unrichtigkeit  meiner  alten  Ansicht  durch  die  verschiedenen
Einwürfe,  welche  man  mir  gemacht  hat,  überzeugt  sei.  Allein  jene  Einwürfe, ­
  besonders  von  Zangemeister,  betrafen  nur  Nebensachen,  und  nachdem ­
  ich  alles  wieder  auf  das  reiflichste  und  gewiss  ohne  jede  Parteilichkeit ­
  und  unter  Benützung  eines  grösseren  Materials  als  damals  erwogen ­
  habe,  komme  ich  doch  wieder  auf  jenen  Standpunkt  zurück,  den
ich  damals  einnahm,  und  manche  der  folgenden  Bemerkungen  werden
eben  dazu  dienen,  gleichfalls  die  Unsicherheit  und  Werthlosigkeit
            
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