Kritische Beiträge zum 1Y. Buche der horazischen Oden.
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19. Albanos prope te lacus
Ponet marmoream sub trabe citrea.
21. lllic plurima naribus
Duces tura, lyraeque et Berecynthiae
23. Delectabere tibiae
Mixtis carminibus non sine fistula.
22. 23. Lyrae . . . Berecynthiae . . . tibiae.\ So stand sicher
im Archetyp; denn für lyrae und Berecynthiae sind alle unsere
Haupthandschriften, und tibia steht nur in cod. <p, tybia in R:
also ist die allergrösste Wahrscheinlichkeit, inan könnte wohl
sagen Gewissheit, dass tibia erst spät in einer Handschrift der
III. Classe entstanden ist und zwar kann tibia vom Abschreiberstandpunkt
sehr wohl als lectio facilior angesehen werden, weil
es neben delectabere steht; aus delectabere tibiae konnte in der
oberflächlichen Manier zu corrigieren, wie sie in den Klöstern
zu Anfang des Mittelalters vielfach herrschte, ohneweiters
delectabere tibia gemacht werden, indem die Construction des
ganzen Satzes nicht überblickt und erfasst wurde, gerade wie
sonst gegen jedes Gesetz des Versmaasses unbedenklich gesündigt
wird. — Also die erste Veränderung war delectabere
tibiae zu tibia (in cp R nebst p p a g und Bland, vetust.), diess
zog dann weiter die Aenderuugon Berecyntliia und lyra nach
sich, weil ohne diese weiteren Aenderungen die Construction
an offenbaren Fehlern litt; so entstanden allmählich die drei
Varianten: lyra, Berecyntliia, tibia. Diese dreifache Variante
findet sich nur in g und dem Blandinius vetustissimus, welche
beide Handschriften auch c. I 15, 2 die falsche, entschieden
secundäre Variante Helenam bieten. Beidemale (c. I 15 und
hier) theilt noch cod. a die Corruptelen, nur bietet er hier
berecinthie.: damit scheint mir der Versuch gemacht zu werden,
bloss tibiae und lyrae abzuändern, bei Berecynthiae aber die
Lesart des Archetyps zu erhalten, indem man construierte:
die Flöte der (Göttin) Berecyntliia.
Durch die Verehrung von Bentley und auch Meineke,
welche beide die falsche Lesart protegierten, und durch den
jener einstigen Hauptbasis der Horazkritiker, des Cruquius und
seiner blandinisehen Handschriften, resp. seiner Collationen der blandinischen
Handschriften, überzeugend nachzuweisen.