Untersuchungen und Mittlieilungen zur Quellenkunde des cunon iselien Rechtes. 6—7
Nach den Behauptungen Theiner’s müsste die nachpseudo-
isidorische Sammlung von Montecassino ein Auszug aus der
Coli. Anselmi sein, allein ausser dem, dass sie so viele andere
Rubriken und Capitel enthält, sprechen dagegen noch folgende
Umstände:
Erstens ist es unwahrscheinlich, dass ein Epitomator die
Anordnung des Stoffes in der Vorlage so vollständig verlassen,
und die Eintheilung in Bücher durch Zusammenstellung der
Capitel unter Gesammtrubriken ersetzt hätte, die auch wieder
nach einem eigenen Gesichtspunkte geordnet war.
Zweitens bedürfte es einer besonderen Erklärung, warum
das letzte Buch übergangen wurde.
Drittens hat der Verfasser bei den Quellencitaten die
Capitelzahlen angegeben, die in Anselm fehlen; für einen
Auszug eine ganz ungewöhnliche Vervollständigung.
Viertens erscheint das Capitel 23 des h. Maximus bei
Anselm unter der Aufschrift des h. Ambrosius als Schlusstheil
eines längeren Capitels (I 69).
Fünftens endlich, und dies halte ich für das Entschei
dendste, fehlen unserer Sammlung die Capitel, die Anselm aus
seiner Zeit in sein Werk aufgenommen hat, es steht kein
Capitel Gregor’s VII. darin; es kommen überhaupt aus der
Zeit nach dem neunten Jahrhundert keine Quellen mehr darin
vor. Dieser Punkt führt auf die wahre Stellung der 315 Capitel
in der Reihe der Sammlungen; Theiner p. 339 glaubte in der
Befangenheit, dass sie aus der Sammlung Anselms gezogen
seien, deshalb, weil sicli nichts aus der Zeit nach Anselm
darunter findet, annehmen zu dürfen, dass sie bald nach dessen
Tode geschrieben seien. Theiner hat offenbar unterlassen, die
einzelnen Capitel auf die Zeit ihrer Erlassung anzusehen, ob
wohl diese Mühe bei systematischen Sammlungen, wo das der
Zeit nach letzte Capitel nicht auch an letzter Stelle steht, un
erlässlich ist. Da aber, wie gesagt, die Quellen nur bis ins
neunte Jahrhundert reichen, und es ganz unerklärlich wäre,
sich z. Th. in R. VII und XIII unserer Sammlung; vgl. Ps.-Zepherinus
R. IV Hinseh. p. 131 und Ps. - Silvester R. II Hinsch. p. 449. Die
R. III: De monacliorum mmasteriorumque libertate findet sich auch am
Anfang des Cod. Vat. reg. 1054 des Ps.-Isidor Hinsch. p. XXI.
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