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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

Untersuchungen  und  Mittlieilungen  zur  Quellenkunde  des  cunon  iselien  Rechtes.  6—7
Nach  den  Behauptungen  Theiner’s  müsste  die  nachpseudoisidorische
  Sammlung  von  Montecassino  ein  Auszug  aus  der
Coli.  Anselmi  sein,  allein  ausser  dem,  dass  sie  so  viele  andere
Rubriken  und  Capitel  enthält,  sprechen  dagegen  noch  folgende
Umstände:
Erstens  ist  es  unwahrscheinlich,  dass  ein  Epitomator  die
Anordnung  des  Stoffes  in  der  Vorlage  so  vollständig  verlassen,
und  die  Eintheilung  in  Bücher  durch  Zusammenstellung  der
Capitel  unter  Gesammtrubriken  ersetzt  hätte,  die  auch  wieder
nach  einem  eigenen  Gesichtspunkte  geordnet  war.
Zweitens  bedürfte  es  einer  besonderen  Erklärung,  warum
das  letzte  Buch  übergangen  wurde.
Drittens  hat  der  Verfasser  bei  den  Quellencitaten  die
Capitelzahlen  angegeben,  die  in  Anselm  fehlen;  für  einen
Auszug  eine  ganz  ungewöhnliche  Vervollständigung.
Viertens  erscheint  das  Capitel  23  des  h.  Maximus  bei
Anselm  unter  der  Aufschrift  des  h.  Ambrosius  als  Schlusstheil
eines  längeren  Capitels  (I  69).
Fünftens  endlich,  und  dies  halte  ich  für  das  Entscheidendste, ­
  fehlen  unserer  Sammlung  die  Capitel,  die  Anselm  aus
seiner  Zeit  in  sein  Werk  aufgenommen  hat,  es  steht  kein
Capitel  Gregor’s  VII.  darin;  es  kommen  überhaupt  aus  der
Zeit  nach  dem  neunten  Jahrhundert  keine  Quellen  mehr  darin
vor.  Dieser  Punkt  führt  auf  die  wahre  Stellung  der  315  Capitel
in  der  Reihe  der  Sammlungen;  Theiner  p.  339  glaubte  in  der
Befangenheit,  dass  sie  aus  der  Sammlung  Anselms  gezogen
seien,  deshalb,  weil  sicli  nichts  aus  der  Zeit  nach  Anselm
darunter  findet,  annehmen  zu  dürfen,  dass  sie  bald  nach  dessen
Tode  geschrieben  seien.  Theiner  hat  offenbar  unterlassen,  die
einzelnen  Capitel  auf  die  Zeit  ihrer  Erlassung  anzusehen,  obwohl ­
  diese  Mühe  bei  systematischen  Sammlungen,  wo  das  der
Zeit  nach  letzte  Capitel  nicht  auch  an  letzter  Stelle  steht,  unerlässlich ­
  ist.  Da  aber,  wie  gesagt,  die  Quellen  nur  bis  ins
neunte  Jahrhundert  reichen,  und  es  ganz  unerklärlich  wäre,
sich  z.  Th.  in  R.  VII  und  XIII  unserer  Sammlung;  vgl.  Ps.-Zepherinus
R.  IV  Hinseh.  p.  131  und  Ps.  -  Silvester  R.  II  Hinsch.  p.  449.  Die
R.  III:  De  monacliorum  mmasteriorumque  libertate  findet  sich  auch  am
Anfang  des  Cod.  Vat.  reg.  1054  des  Ps.-Isidor  Hinsch.  p.  XXI.

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