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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 89. Band, (Jahrgang 1878)

Untersuchungen  und  Mittheilungen  zur  Quellenkunde  des  canonischen  Rechtes.  629

auch  die  wörtliche  Uebereinstimmung  der  vorhin  citirten
Rubriken;  zieht  man  fernere  in  Betracht,  wie  bei  den  Rubriken
XXIV,  LVII,  LIX  und  LXIV  gerade  das  erste  der  darin
enthaltenen  Capitel  bei  Anselin  die  gleiche  Rubrik  hat,  so
drängt  sich  die  Vermuthung  auf,  dass  die  Rubriken  zu  diesen
Capiteln  aus  der  Sammlung  von  Montecassino  herüber  genommen
sind.  Auch  ist  zu  erwägen,  dass  ich  nur  jene  Capitel  aus
Anselm  im  Verzeichnisse  hervorgehoben  habe,  die  auch  in
keiner  der  Ivo’schen  Sammlungen  Vorkommen.  Es  gibt  nun
aber  einige,  wie  die  Capitel  58  bis  61,  die  so  nur  noch  bei
Ivo  1  Vorkommen;  da  aber  dieser  später  schrieb  als  Anselm,  so
führen  auch  diese  Capitel  Anselms  auf  unsere  kleine  Sammlung ­
  zurück.  Endlich  ist  in  der  Rubrik  III  De  privilegiorum
auctoritate  die  Reihenfolge  der  fünfzehn  Capitel  in  beiden
Sammlungen  ganz  die  gleiche.  —  Demnach  stehe  ich  nicht
an,  die  Sammlung  von  Montecassino  als  Quelle  der  Sammlung ­
  Anselms  und  derjenigen  ihr  verwandten  Sammlungen
zu  erklären,  die  man  unter  der  Gregorianischen  Gruppe  zusammenfasst. ­
  2
Untersuchen  wir  nun  das  Verhältniss  derselben  zu  den
voraufgehenden  Sammlungen,  so  fällt  sogleich  in  die  Augen,
dass  die  weitaus  überwiegende  Mehrzahl  der  Capitel  der
Sammlung  Ps.-Isidor’s  angehört;  was  sonst  noch  vorkommt,
entfällt  grösstentheils  auf  Excerpte  aus  Schreiben  Gregors  I.;
denn  ausser  einigen  Capiteln  (13  bis  17)  aus  einem  angeblichen
Schreiben  Gregors  IV.,  einigen  Stellen  aus  den  Schriften  des  h.
Cyprian  (18  bis  20,  207,  208,  220)  und  etlichen  römischen  Leges
(33  bis  38)  sind  es  nur  noch  vereinzelte  Capitel,  die  sich  aus
anderen  Quellen  finden.  Es  ist  daher  unsere  Sammlung  als  ein
systematisches  Compendium  aus  den  echten  und  unechten  Decretalen
  Ps.-Isidors  zu  bezeichnen;  von  Concilien  finden  sich  ausser
römischen  Synoden  unter  P.  Hilarus,  Symmachus,  Gregor  I.
und  Gregor  II.  nur  in  c.  136  das  achte  Concil  von  Toledo,  in
1  Nämlich  in  der  Pannormie  IV  63,  31,  89  und  30.
2  Es  kommen,  wie  die  in  der  vorigen  Note  angeführten  Beispiele  zeigen,
einige  Capitel  vor,  die  die  Anselm’sche  Gruppe  ausschliesslich  mit  Ivos
Pannormie  gemeinsam  hat;  allein  die  Zahl  derselben  ist  doch  so  gering,
dass  gerade  mit  Rücksicht  auf  unsere  Sammlung  auch  Ivos  Pannormie
eine  abgesonderte  Stellung  einnimmt.
            
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