Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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B U S 8 0 u. 
das Nichtübergehen des dominium an die Nachkommen ist 
das allgemein Gütige, — nur einzelne Ausnahmen finden statt. 
Ich glaube daher, man wird diese Stelle für die Frage nach 
der Abfassungszeit ganz bei Seite lassen müssen. 
Die von Krüger angezogene Stelle IV, 8 lautet: Gallici 
enim qui se transferunt in Siciliam, ad naturam applicantur 
Siculorum: quod quidem apparet, quia ut narrant historiae 
iam ter est populata dicta insula de praefata gente. Primo enim 
tempore Caroli magni, secundo ad trecentos annos tempore 
Roberti Guiscardi; et temporibus nostris per regem Carolum: 
qui iam induerunt ipsorum naturam. Dazu bemerkt Krüger: 
,Sicherlich ist nun die Bestimmung ad trecentos annos ein Irr 
thum, denn dies würde erst nach der Mitte des 14. Jahrhunderts 
gesagt werden können und passt zu der folgenden nicht, womit 
nur Karl von Anjou gemeint sein kann, der von Clemens IV. 
mit Neapel und Sicilien belehnt wurde. Auch konnte einer, 
der nach der Mitte des 14. Jahrhunderts schrieb, nicht sagen, 
dass es in seiner Zeit geschehen seih Das erledigt sich von 
selbst, wenn man, wie allein richtig ist, das ad trecentos annos 
auf die Zeit zwischen Karl dem Grossen und Robert Guiscard 
bezieht — in der Gesammtausgabe der Werke des h. Thomas, 
tom. XX, Paris 1660, S. 256 n. e. wird die betreffende Rech 
nung dahin gemacht: ab anno 773 quo Carol. M. Italiam pur- 
gavit, ad 1059, tempus Guiscardi, fluxerunt 286 anni. Als 
Approximativbezeichnung stimmt die Angabe von beiläufig drei 
hundert Jahren ganz gut. Krüger’s weiterer Bemerkung, ,da nun 
Ptolomäus sagt, dass sich die Franzosen, die mit Karl von 
Anjou gekommen, schon acclimatisirt und die Sitten der Ein 
wohner angenommen hätten, so muss eine geraume Zeit nach 
der Belehnung mit Sicilien und der Besitzergreifung durch 
Karl von Anjou verstrichen sein/ kann ich mich auch nur mit 
einigem Vorbehalt anschliessen. Als ,geraume Zeit' genügt 
meiner Ansicht der Zeitabschnitt von 1265 bis 1282. Dass Ptolo 
mäus vor 1282 diese Stelle niedergeschrieben haben muss, ver 
bürgt mir der Umstand, dass er hier sicher nicht ironisch sein 
will — nach der Katastrophe von 1282 aber noch von einem 
Acclimatisiren der Franzosen in Sicilien — wohlgemerkt ist 
ausdrücklich von der ,insula' die Rede — zu sprechen wäre 
wirklich blutiger Hohn. Krüger sagt weiter S. 56: ,Wenn wir
	        
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