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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 88. Band, (Jahrgang 1877)

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das  Nichtübergehen  des  dominium  an  die  Nachkommen  ist
das  allgemein  Gütige,  —  nur  einzelne  Ausnahmen  finden  statt.
Ich  glaube  daher,  man  wird  diese  Stelle  für  die  Frage  nach
der  Abfassungszeit  ganz  bei  Seite  lassen  müssen.
Die  von  Krüger  angezogene  Stelle  IV,  8  lautet:  Gallici
enim  qui  se  transferunt  in  Siciliam,  ad  naturam  applicantur
Siculorum:  quod  quidem  apparet,  quia  ut  narrant  historiae
iam  ter  est  populata  dicta  insula  de  praefata  gente.  Primo  enim
tempore  Caroli  magni,  secundo  ad  trecentos  annos  tempore
Roberti  Guiscardi;  et  temporibus  nostris  per  regem  Carolum:
qui  iam  induerunt  ipsorum  naturam.  Dazu  bemerkt  Krüger:
,Sicherlich  ist  nun  die  Bestimmung  ad  trecentos  annos  ein  Irrthum, ­
  denn  dies  würde  erst  nach  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts
gesagt  werden  können  und  passt  zu  der  folgenden  nicht,  womit
nur  Karl  von  Anjou  gemeint  sein  kann,  der  von  Clemens  IV.
mit  Neapel  und  Sicilien  belehnt  wurde.  Auch  konnte  einer,
der  nach  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  schrieb,  nicht  sagen,
dass  es  in  seiner  Zeit  geschehen  seih  Das  erledigt  sich  von
selbst,  wenn  man,  wie  allein  richtig  ist,  das  ad  trecentos  annos
auf  die  Zeit  zwischen  Karl  dem  Grossen  und  Robert  Guiscard
bezieht  —  in  der  Gesammtausgabe  der  Werke  des  h.  Thomas,
tom.  XX,  Paris  1660,  S.  256  n.  e.  wird  die  betreffende  Rechnung ­
  dahin  gemacht:  ab  anno  773  quo  Carol.  M.  Italiam  purgavit,
  ad  1059,  tempus  Guiscardi,  fluxerunt  286  anni.  Als
Approximativbezeichnung  stimmt  die  Angabe  von  beiläufig  dreihundert ­
  Jahren  ganz  gut.  Krüger’s  weiterer  Bemerkung,  ,da  nun
Ptolomäus  sagt,  dass  sich  die  Franzosen,  die  mit  Karl  von
Anjou  gekommen,  schon  acclimatisirt  und  die  Sitten  der  Einwohner ­
  angenommen  hätten,  so  muss  eine  geraume  Zeit  nach
der  Belehnung  mit  Sicilien  und  der  Besitzergreifung  durch
Karl  von  Anjou  verstrichen  sein/  kann  ich  mich  auch  nur  mit
einigem  Vorbehalt  anschliessen.  Als  ,geraume  Zeit'  genügt
meiner  Ansicht  der  Zeitabschnitt  von  1265  bis  1282.  Dass  Ptolomäus ­
  vor  1282  diese  Stelle  niedergeschrieben  haben  muss,  verbürgt ­
  mir  der  Umstand,  dass  er  hier  sicher  nicht  ironisch  sein
will  —  nach  der  Katastrophe  von  1282  aber  noch  von  einem
Acclimatisiren  der  Franzosen  in  Sicilien  —  wohlgemerkt  ist
ausdrücklich  von  der  ,insula'  die  Rede  —  zu  sprechen  wäre
wirklich  blutiger  Hohn.  Krüger  sagt  weiter  S.  56:  ,Wenn  wir
            
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