Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

von Sammlungen niHteJalt. Münzen u. Medaillen etc. 
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regierenden Dynastien chronologisch fortsetzen, zumal diese Herr 
scher sich für die ersten Fürsten der Christenheit hielten und auch 
als solche galten, und kraft ihrer kaiserliehen oder königlichen 
Machtvollkommenheit erst geistlichen Würdenträgern, dann welt 
lichen Fürsten, Grafen, Städten und Ständen des Reiches, in 
früherer Zeit, ja bis über die Mitte des XVIII. Jahrhunderts nicht nur 
in den deutschen, sondern auch in welschen Landen das 
Münzrecht verliehen haben. 
Durch volle dreihundert Jahre von 1440 bis 1740 sassen un 
unterbrochen Fürsten aus habsburgischem, und nach Karl VII. von 
Bayern (von 1742—1745) seit 1745 aus lothringischem Stamme auf 
dem Kaiserthrone bis auf Franz II., der mit der Auflösung des 
tausendjährigen deutschen Reiches am 6. August 1806 die Kaiser 
krone niederlegte. Ihre Land es münzen, die kaiserliche Titel und 
Wappen etc. führen, bilden mit ihren Kais er münzen vereint einen 
grossen, reichhaltigen Körper. 
II. Österreich, die deutschen Bundesstaaten und 
die antiquirten (geistlichen und weltlichen) Reichsstände. 
Mit demselben Kaiser Franz, der am 11. August 1804 als erster 
dieses Namens zum Erbkaiser von Österreich sich erklärt hat, eröffnen 
wir die Suite der oster reichischenKaisermünzen, denen die 
Münzen der einzelnen Reiche und Lande vor ihrer Vereinigung mit 
dem Herzlande Österreich, wie auch die der herzoglichen und seit 
1453 erzherzoglichen Nebenlinien angereiht sind. 
Mit Österreich sind die anderen Staaten des deutschen 
Bundes, der durch die Bundesacte ddto. Wien, 8. Juni 1815 
errichtet wurde, als Souveräne, kleine wie grosse, gleichmässig 
münzberechtigt und sie alle werden daher statt nach der alther 
gebrachten Eintheilung in ihre verschiedenen Rangeabstufungen zu 
unserem numismatischen Zwecke in eine leicht fassliche a 1phabe 
tische Ordnung gebracht, nämlich von Anhalt bis Württemberg. 
Diesem lebenden, fortmünzenden Körper folgt das numismatisch 
antiquirte, abgelebte, nicht mehr münzende Deutschland in zwei 
Abtheilungen; es bilden nämlich: A. sämmtliche am 25. Februar 
1803 secularisirte geistliche Reichsfürsten, als Kurfürsten, 
Erzbischöfe, Äbte und Äbtissinnen, die vom Kaiser und Reich ohne 
Unterschied ihres Ranges gleich münzberechtigt waren, promiscue in 
alphabetischer Ordnung den einen Tlieil, und den andern II. sämmt-
	        
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