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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 50. Band, (Jahrgang 1865)

von  Sammlungen  niHteJalt.  Münzen  u.  Medaillen  etc.

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regierenden  Dynastien  chronologisch  fortsetzen,  zumal  diese  Herrscher ­
  sich  für  die  ersten  Fürsten  der  Christenheit  hielten  und  auch
als  solche  galten,  und  kraft  ihrer  kaiserliehen  oder  königlichen
Machtvollkommenheit  erst  geistlichen  Würdenträgern,  dann  weltlichen ­
  Fürsten,  Grafen,  Städten  und  Ständen  des  Reiches,  in
früherer  Zeit,  ja  bis  über  die  Mitte  des  XVIII.  Jahrhunderts  nicht  nur
in  den  deutschen,  sondern  auch  in  welschen  Landen  das
Münzrecht  verliehen  haben.
Durch  volle  dreihundert  Jahre  von  1440  bis  1740  sassen  ununterbrochen ­
  Fürsten  aus  habsburgischem,  und  nach  Karl  VII.  von
Bayern  (von  1742—1745)  seit  1745  aus  lothringischem  Stamme  auf
dem  Kaiserthrone  bis  auf  Franz  II.,  der  mit  der  Auflösung  des
tausendjährigen  deutschen  Reiches  am  6.  August  1806  die  Kaiserkrone ­
  niederlegte.  Ihre  Land  es  münzen,  die  kaiserliche  Titel  und
Wappen  etc.  führen,  bilden  mit  ihren  Kais  er  münzen  vereint  einen
grossen,  reichhaltigen  Körper.
II.  Österreich,  die  deutschen  Bundesstaaten  und
die  antiquirten  (geistlichen  und  weltlichen)  Reichsstände.
Mit  demselben  Kaiser  Franz,  der  am  11.  August  1804  als  erster
dieses  Namens  zum  Erbkaiser  von  Österreich  sich  erklärt  hat,  eröffnen
wir  die  Suite  der  oster  reichischenKaisermünzen,  denen  die
Münzen  der  einzelnen  Reiche  und  Lande  vor  ihrer  Vereinigung  mit
dem  Herzlande  Österreich,  wie  auch  die  der  herzoglichen  und  seit
1453  erzherzoglichen  Nebenlinien  angereiht  sind.
Mit  Österreich  sind  die  anderen  Staaten  des  deutschen
Bundes,  der  durch  die  Bundesacte  ddto.  Wien,  8.  Juni  1815
errichtet  wurde,  als  Souveräne,  kleine  wie  grosse,  gleichmässig
münzberechtigt  und  sie  alle  werden  daher  statt  nach  der  althergebrachten ­
  Eintheilung  in  ihre  verschiedenen  Rangeabstufungen  zu
unserem  numismatischen  Zwecke  in  eine  leicht  fassliche  a  1phabetische ­
  Ordnung  gebracht,  nämlich  von  Anhalt  bis  Württemberg.
Diesem  lebenden,  fortmünzenden  Körper  folgt  das  numismatisch
antiquirte,  abgelebte,  nicht  mehr  münzende  Deutschland  in  zwei
Abtheilungen;  es  bilden  nämlich:  A.  sämmtliche  am  25.  Februar
1803  secularisirte  geistliche  Reichsfürsten,  als  Kurfürsten,
Erzbischöfe,  Äbte  und  Äbtissinnen,  die  vom  Kaiser  und  Reich  ohne
Unterschied  ihres  Ranges  gleich  münzberechtigt  waren,  promiscue  in
alphabetischer  Ordnung  den  einen  Tlieil,  und  den  andern  II.  sämmt-
            
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