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S i c k e 1
Berücksichtigung des Mondjahres in dem officiellen Kalender der
spätrömischen Zeit der Berechnung des Osterfestes zu Hilfe kommen
soll. Ich glaube daher mich gegen die Annahme, zu der Mommsen
hinzuneigen scheint, und gegen die von ihm vorgeschlagene Folge
rung aussprechen zu müssen. Und nehme ich demgemäss an, dass
je nach dem Datum des ersten Neumonds im Jahre, für gewisse
Jahre ein und derselbe Novilunarbuchstabe, für die anderen zwei
alternirende aufzustellen sind, so würden sich für die von Noris
reconstruirte und von Ideler berichtigte 84jährige Ostertafel J ),
welcher ein stets mit hohlem Monat beginnendes Mondjahr zu Grunde
liegt, folgende drei Fälle ergeben: ist die Epakte eines Jahres I, so
sind alle mit dem dem 1. Jan. beigesetzten Lunarbuchstaben A 1 ver
sehenen Tage des Jahres Novilunien; ist die Epakte eines Jahres
II—XVI, so gilt für alle Monate der dem ersten Neumondstage eigen-
thümliche Lunarbuchstabe als Novilunarbuchstabe des Jahres; ist
die Epakte grösser als XVI, so ist der Lunarbuchstabe der ersten
Noumenie für alle hohlen Monate als Novilunarbuchstabe anzusetzen,
für die vollen Monate aber der unmittelbar vorhergehende Buchstabe a ).
Indess ist noch keine Oster- oder Jahrestafel bekannt geworden,
welche, wie wir es bei den späteren Jahrhunderten sehen werden,
jedem Jahre des Cyldus seine ihm entsprechenden Neumondsbuch
staben beisetzte, und es lohnt sich nicht eine solche Reihe für die
Noris-Ideler’sche Tafel zu construiren, so lange nicht die Richtig
keit der letztem, welche durch manche Daten in Frage gestellt wird,
neuerdings erwiesen ist. liier genügt es, das älteste Beispiel von
Lunarbuchstaben angeführt zu haben und insofern an Mommsen’s
Bemerkungen anzuknüpfen, als ich selbst ihnen die Anregung ver
danke, demselben Gegenstand in den späteren schon von der Alexan-
drinischen Osterrechnung und dem 19jährigen Oyklus ausgehenden
Zeittafeln nachgespürt zu haben. Denn zeugen die Lunarbuchstaben
in dem Kalender von 354, ebenso wie die Buchstaben der sieben
tägigen Woche, für den christlichen Charakter desselben, so liegt
die Vermuthung nab, dass man auch in den folgenden Jahrhunderten,
die sich nicht minder für die Fest- und sonstige Zeitrechnung eines
accommodirfen lunaren Jahres bedienten, die gleiche oder eine ähn
liche Einrichtung nachgealimt habe. Und in der That finden sich in
II, 249.
2 ) Osts heisst zum Beispiel C 3 und C 2 oder C 2 und C 1 oder C 1 uud ß 3 u. s. w.