Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 24. Band, (Jahrgang 1857)

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As ch bach. 
Überlieferung ihres Namens auf die Nachwelt öffentliche Denkmäler 
errichtet oder Inschriften gesetzt und fand man später auf Seiten des 
römischen Senats und der neuen zur Herrschaft gekommenen Gewalt, 
dass die in der angeführten Weise früher ausgezeichneten Personen 
unwürdig jeder Ehre und jeder ruhmvollen Erwähnung seien, so 
wurden die ihnen errichteten Denkmäler entweder ganz vernichtet, 
oder doch wenigstens die darauf befindlichen Inschriften die ihrer 
gedachten, in der Art verstümmelt, dass man die verhassten Perso 
nennamen ausmeisselte oder sonst unlesbar machte. 
Ein derartiges öffentliches Todtengericht oder Strafverfahren 
gegen die welche an der Spitze des Staates gestanden und ihre Gewalt 
missbraucht hatten, war bei den Römern ein ziemlich alter Gebrauch : 
seine Entstehung fällt schon in die früheren Zeiten der Republik. 
Gegen Hochverräther waren die schmachvolle Hinrichtung desHerab- 
stürzens vom tarpejischen Felsen, das Versagen eines ehrenvollen 
Begräbnisses, das Niederreissen ihrer Häuser und Bildsäulen als 
Strafen angeordnet: überall wurden die Monumente zur Erhaltung 
ihres Andenkens und ihres Namens vernichtet. So verfuhr man schon 
gegen Spurius Cassius, den Urheber des Ackergesetzes, den die Patri- 
cier als Hochverräther zum Tode verurtheilten. 
In den ersten Jahrhunderten der Kaiserherrschaft wurde über 
mehrere tyrannische Herrscher deren schändliche und ruchlose Regie 
rungen für alle Zeiten gebrandmarkt zu werden verdienten, von Seiten 
des Senats mit Zustimmung der neuerhobenen Kaiser verordnet, dass 
den gestürzten Tyrannen als Hochverräthern nicht nur das ordent 
liche Begräbniss versagt und ihre Gebeine in die Tiber geworfen, 
sondern dass sie auch für öffentliche Feinde des römischen Staates 
und Volkes, ja selbst der Menschheit erklärt werden sollten. Um 
ihr schmachvolles Andenken auszutilgen, wurden ihre Statuen 
umgestürzt, die für sie aufgehängten Ehrenschilde und Bildnisse auf 
den Boden geworfen und vernichtet, die Münzen mit ihrem Bilde und 
Namen wo möglich eingeschmolzen und in den Inschriften auf Ge 
bäuden und öffentlichen Monumenten die ihrer Erwähnung thaten, 
lings von K. Septimius Severus, getilgt worden. Selbst Jahresangaben auf Inschriften 
finden sich dadurch verstümmelt, wie bei Gruter 1087, 1 = Mommsen J. R. N. 
n. 1968, wo nach Tr CAESAR • AVG • V eine ausgemeisselte Stelle für SEIANO’COS 
vorkommt.
	        
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