Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 165. Band, (Jahrgang 1910)

Das Originalregister Gregors VII. — Exkurs IV. 
291 
wie R. liest, besser als Jaffes Emendation. — In II 70 (193 f ) 
muß consanguineus tuus wie in R entfallen. Bei Deusdedit, der 
kürzt und die Worte des Sinnes wegen von oben lierübernimmt, 
ist der Einschub berechtigt. — In II 72 (195 b ) ist keine Lücke 
anzunehnien; vos ex toto corde . . . denm . . . diligere, . . . con- 
stituere, . . . servare etc. ist eine von eommonere im voraus- 
gelienden Satze abhängige Folge von Infinitiven; ac (195°) 
stört den Sinn: insinuare ist von scire abhängig; der Zusatz 
et in caelo (195 d ) ändert die Pointe und ist überflüssig. —• 
In II 73 (196“) liegt kein Grund vor, das biblische dilatatur 
zu ändern. — III 4 (209 c ) ist die Fassung der Handschrift von 
kräftiger Kürze und durchaus verständlich. 1 — III 7 (213 b ) 
ist ad vindictam beizubehalten. — III 10 (220 a —221): decreti 
ist abhängig von pondus usf.; es ist zu lesen: Huius autem 
decretij quod quidarn dicunt, . . . importabile pondus . . ., nos 
autem . . . veritatem vocamus et lucem, non solum . . . Ebenda 
221° ist zu konstruieren: ut prius a nobis exigeres, in quo te 
gravaremiLS . . . (ohne iustitiam). — IV 28 (284 a ) ist non deti- 
nentes auf keinen Fall zu beanstanden. Es ist wiederum ein 
biblischer Ausdruck, entnommen dem Römerbrief I 18. 2 — 
Es mag bei dieser Gelegenheit nebenher darauf hingewiesen 
werden, daß eine Neuausgabe im Nachweise der Schriftentleh 
nungen bei Gregor nocli sehr viel zu tun hat. Gregors Briefe 
sind reich an biblischen Zitaten und Ausdrücken, sie sind 
stellenweise mit außergewöhnlicher Beherrschung des Stoffes 
und der Form aus Schriftstellen wie zusammengewebt. 3 — 
Es muß heißen: ut procuraret habere pacem vobiscum, redditis et resti- 
tutis, que abstulerat, cum aqua monasterii: et spem . . . dedimus. Dabei ist 
aqua voll ausgeschrieben, monasterii korrigiert aus ministerii. 
1 Statt dicimus et sufficere muß es mit R heißen: dicimus eis sufficere . . . 
— In III 6 (211 ] ) liest R: post fundatam et propagatam fidem Christi. 
Nach propagatam ist ecclesiam durchgestrichen. 
2 Auch Gregors Zitat aus Rom. II 6—9 (J 284—85) muß nach der Hand 
schrift wiederhergestellt werden: die Änderungen nach unserer heutigen 
Vulgataausgabe sind nicht berechtigt. Gregors Text lautet genau gleich 
dem von Hieronymus, Augustinus, Beda u. a. gebrauchten. Vgl. Bibliorum 
Sacrorum latinae versiones antiquae . . . edid. D. Petrus Sabatier 
O. S. B. III (Rheims 1743) 601. 
3 In R sind die meisten wörtlichen Zitate aus der Heiligen Schrift durch 
je zwei vor den Anfang der betreffenden Zeilen gesetzte Haken gekenn 
zeichnet. 
19*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.