Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 165. Band, (Jahrgang 1910)

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V. Abhandlung: Peitz. 
Unbedenklich übernimmt Jaffe aus der parallelen Original- 
Überlieferung etwaige Volladressen und Volldaten, Zeugenunter 
schriften, Namen- und Textzusätze und andere Ergänzungen. 
Man vergleiche z. B. J I 76. II 11. 45 (doch mit Auswahl), 
III 2. 3. 7. IV 4. 12 a . 13. 22. 23 usf., auch V 14. VI 34. 
VIII 21 u. a. In J I 1* schiebt er ohne Grund eine Erweite 
rung aus J I 3 ein, obwohl dreifache Überlieferung für deren 
Fortfall spricht. 
In den Emendationen, die er zum Teil direkt dem Texte 
einverleiht, ohne sie bestimmt und leicht kenntlich zu machen, 
beachtete er zu wenig den gregorianischen Sprachgebrauch. 
Gregor lieht es, in außerordentlicher Kürze und Prägnanz des 
Ausdrucks ein Pronomen, das durch ein Beziehungswort oder 
ein Verbalnomen des voraufgehenden oder übergeordneten Satzes 
im Zusammenhänge von selbst gegeben ist, auszulassen, und 
zeigt dabei des öfteren geradezu eine Vorliebe für absoluten 
Gebrauch der Verben. Klassischer Sprachgebrauch und moderne 
Gewöhnung lassen uns dort oft, eine Ergänzung des Pronomens 
erwarten. Jaffe setzt die Pronominalergänzung ein, obwohl sie 
keineswegs geboten ist. Zum Belege sei nur auf die folgenden 
Stellen verwiesen: I 17 (30 a ). I 22 (38 a ). I 23 (40 a ). I 27 
(44 a ). I 54 (75 a ). I 55 (75 b ). I 65 (85 a ). I 67 (86 a ). I 71 (91 a ). 
II 13 (130°). II 21 (135 a <“ d b ). II 22 (135 d “ d e ). II 23 (136 a ) 
usf. Es ist immer die gleiche Erscheinung; schon ihre Stetig 
keit und Häufigkeit muß auf das Unbegründete der Ergän 
zungen hinweisen. 
Ebenso unbegründet und dem knappen Sprachgebrauche 
Gregors zuwider ist die fortgesetzte Einschiebung von etiam 
im zweiten Gliede der Disjunktion non solum—sed oder der 
Beisatz eines zweiten Komparativs bei den durch tanto — quanto 
eingeleiteten Vergleichungen. Dafür ebenfalls nur eine be 
schränkte Anzahl von Belegstellen: I 18 (31 c ). I 36 (54 a ). 
II 5 (115 a ). II 15 (130 a ). II 44 (15S a ). III 12 (227 a ) usf. 
Auch der Gebrauch des Ablativs mit in bei Verben der 
Bewegung und ähnlichen oder die doppelte Negation darf nicht 
von vornhinein abgelehnt werden. So dürften z. B. folgende 
Verbesserungen Jaffes abzuweisen sein: I 43 (62 a ) [ebenda 
bietet auch properante keinen begründeten Anstoß; ,domvno 
properante 1 ist sehr wohl als Ablativ mit Partizip (in absoluter
	        
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