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V. Abhandlung: Peitz.
Unbedenklich übernimmt Jaffe aus der parallelen Original-
Überlieferung etwaige Volladressen und Volldaten, Zeugenunter
schriften, Namen- und Textzusätze und andere Ergänzungen.
Man vergleiche z. B. J I 76. II 11. 45 (doch mit Auswahl),
III 2. 3. 7. IV 4. 12 a . 13. 22. 23 usf., auch V 14. VI 34.
VIII 21 u. a. In J I 1* schiebt er ohne Grund eine Erweite
rung aus J I 3 ein, obwohl dreifache Überlieferung für deren
Fortfall spricht.
In den Emendationen, die er zum Teil direkt dem Texte
einverleiht, ohne sie bestimmt und leicht kenntlich zu machen,
beachtete er zu wenig den gregorianischen Sprachgebrauch.
Gregor lieht es, in außerordentlicher Kürze und Prägnanz des
Ausdrucks ein Pronomen, das durch ein Beziehungswort oder
ein Verbalnomen des voraufgehenden oder übergeordneten Satzes
im Zusammenhänge von selbst gegeben ist, auszulassen, und
zeigt dabei des öfteren geradezu eine Vorliebe für absoluten
Gebrauch der Verben. Klassischer Sprachgebrauch und moderne
Gewöhnung lassen uns dort oft, eine Ergänzung des Pronomens
erwarten. Jaffe setzt die Pronominalergänzung ein, obwohl sie
keineswegs geboten ist. Zum Belege sei nur auf die folgenden
Stellen verwiesen: I 17 (30 a ). I 22 (38 a ). I 23 (40 a ). I 27
(44 a ). I 54 (75 a ). I 55 (75 b ). I 65 (85 a ). I 67 (86 a ). I 71 (91 a ).
II 13 (130°). II 21 (135 a <“ d b ). II 22 (135 d “ d e ). II 23 (136 a )
usf. Es ist immer die gleiche Erscheinung; schon ihre Stetig
keit und Häufigkeit muß auf das Unbegründete der Ergän
zungen hinweisen.
Ebenso unbegründet und dem knappen Sprachgebrauche
Gregors zuwider ist die fortgesetzte Einschiebung von etiam
im zweiten Gliede der Disjunktion non solum—sed oder der
Beisatz eines zweiten Komparativs bei den durch tanto — quanto
eingeleiteten Vergleichungen. Dafür ebenfalls nur eine be
schränkte Anzahl von Belegstellen: I 18 (31 c ). I 36 (54 a ).
II 5 (115 a ). II 15 (130 a ). II 44 (15S a ). III 12 (227 a ) usf.
Auch der Gebrauch des Ablativs mit in bei Verben der
Bewegung und ähnlichen oder die doppelte Negation darf nicht
von vornhinein abgelehnt werden. So dürften z. B. folgende
Verbesserungen Jaffes abzuweisen sein: I 43 (62 a ) [ebenda
bietet auch properante keinen begründeten Anstoß; ,domvno
properante 1 ist sehr wohl als Ablativ mit Partizip (in absoluter