288 V. Abhandlung: Peitz. Unbedenklich übernimmt Jaffe aus der parallelen Original- Überlieferung etwaige Volladressen und Volldaten, Zeugenunter schriften, Namen- und Textzusätze und andere Ergänzungen. Man vergleiche z. B. J I 76. II 11. 45 (doch mit Auswahl), III 2. 3. 7. IV 4. 12 a . 13. 22. 23 usf., auch V 14. VI 34. VIII 21 u. a. In J I 1* schiebt er ohne Grund eine Erweite rung aus J I 3 ein, obwohl dreifache Überlieferung für deren Fortfall spricht. In den Emendationen, die er zum Teil direkt dem Texte einverleiht, ohne sie bestimmt und leicht kenntlich zu machen, beachtete er zu wenig den gregorianischen Sprachgebrauch. Gregor lieht es, in außerordentlicher Kürze und Prägnanz des Ausdrucks ein Pronomen, das durch ein Beziehungswort oder ein Verbalnomen des voraufgehenden oder übergeordneten Satzes im Zusammenhänge von selbst gegeben ist, auszulassen, und zeigt dabei des öfteren geradezu eine Vorliebe für absoluten Gebrauch der Verben. Klassischer Sprachgebrauch und moderne Gewöhnung lassen uns dort oft, eine Ergänzung des Pronomens erwarten. Jaffe setzt die Pronominalergänzung ein, obwohl sie keineswegs geboten ist. Zum Belege sei nur auf die folgenden Stellen verwiesen: I 17 (30 a ). I 22 (38 a ). I 23 (40 a ). I 27 (44 a ). I 54 (75 a ). I 55 (75 b ). I 65 (85 a ). I 67 (86 a ). I 71 (91 a ). II 13 (130°). II 21 (135 a <“ d b ). II 22 (135 d “ d e ). II 23 (136 a ) usf. Es ist immer die gleiche Erscheinung; schon ihre Stetig keit und Häufigkeit muß auf das Unbegründete der Ergän zungen hinweisen. Ebenso unbegründet und dem knappen Sprachgebrauche Gregors zuwider ist die fortgesetzte Einschiebung von etiam im zweiten Gliede der Disjunktion non solum—sed oder der Beisatz eines zweiten Komparativs bei den durch tanto — quanto eingeleiteten Vergleichungen. Dafür ebenfalls nur eine be schränkte Anzahl von Belegstellen: I 18 (31 c ). I 36 (54 a ). II 5 (115 a ). II 15 (130 a ). II 44 (15S a ). III 12 (227 a ) usf. Auch der Gebrauch des Ablativs mit in bei Verben der Bewegung und ähnlichen oder die doppelte Negation darf nicht von vornhinein abgelehnt werden. So dürften z. B. folgende Verbesserungen Jaffes abzuweisen sein: I 43 (62 a ) [ebenda bietet auch properante keinen begründeten Anstoß; ,domvno properante 1 ist sehr wohl als Ablativ mit Partizip (in absoluter