Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 164. Band, (Jahrgang 1909)

Wilhelm von Schröder. 
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Orte untergraben; sollen die Untertanen nicht zugrunde gehen, 
dann darf der Monarch die Quellen seiner Einnahmen nur dort 
suchen, wo reiche Mittel in ausgedehntem Maße vorhanden 
sind. Ich meine, diese Gedanken lassen sich etwa folgender 
maßen fassen: Der Staat, den für Schröder der Fürst reprä 
sentiert, hat neben der Pflicht der Selbsterhaltung eine Reihe 
hoher Aufgaben zu erfüllen und muß sich die Sachgüter zur 
Erreichung des Staatszweckes, die Staatsnotwendigkeiten, ver 
schaffen; gegenwärtig ist das arme Volle durch viel zu harte 
Abgaben bedrückt, nur eine gerechte Verteilung der Staats 
lasten, eine Erleichterung der niederen, eine bedeutend stärkere 
Heranziehung der gutsituierten höheren sozialen Schichten kann 
der Erfüllung des göttlichen Willens näher kommen und den 
Bedürfnissen des Fürsten und des Volkes gerecht werden. 
Wird man nun die Beispiele vom Hausvater, der seinen 
Acker düngen und pflügen muß, um zu ernten, der die Teiche 
mit Brut besetzen muß, um fischen zu können, und der das 
Vieh mästen, die Kühe futtern muß, um schlachten zu können 
und Milch zu erhalten, noch als ,rein fiskalisch 11 ansehen und 
wird man nicht sie sowie den Titel des Werkes ,Fürstliche 
Schatz- und Rentkammer' vielmehr aus der Staatslehre Schrö 
ders erklären, die eben dem ‘Fürsten die Staatspersönlichkeit 
und damit auch die Rechte und Aufgaben derselben zuschreibt? 
Jene Vergleiche sind doch wohl vielmehr nur ein Beweis dafür, 
daß wir dem Schröderschen Staate neben dem Beinamen des 
theokratischen noch eine zweite Bezeichnung heilegen müssen, 
die des patriarchalischen. 2 
1 Roscher, a. a. 0.; vgl. auch z. B. H. Rizzi, Das österreichische Gewerbe 
im Zeitalter des Merkantilismus, Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozial 
politik und Verwaltung, 12. Bd., S. 76: ,Schröder war durch und durch 
Fiskalist 1 ; ferner M. Adler, Die Anfänge der merkantilistischen Gewerbe 
politik in Österreich (Wiener staatswissenschaftl. Studien, IV./3.), S. 42: 
,Schröder behandelt die ökonomischen Angelegenheiten des Landes vom 
rein fiskalischen Standpunkte 1 . 
2 Viel zutreffender als das Urteil Roschers ist das Adolf Wagners (Finanz 
wissenschaft, 1. Bd., 3. Auf!., Leipzig 1883, im Lehr- und Handbuch der 
politischen Ökonomie, herausg. v. Ad. Wagner, 4. Abt., 1. Bd., S. 34 f: ,In 
vieler Beziehung ein Zerrbild der patriarchalischen Auffassung der Volks 
wirtschaft und des Finanzwesens erscheint in Schröders Schatz- und 
Rentkammer. Dennoch ist mehr die Ausdrucksweise als die Volkswirt-
	        
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