Wilhelm von Schröder.
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Das Vorbild des patriarchalischen, auf Gottesfürchtigkeit
und Gerechtigkeit aufgebauten Staates liegt nahe: es ist das
Sachsen-Gotha Emsts des Frommen, dessen würdiges
Regiment in der Seele seines Landeskindes tiefe Eindrücke
hinterlassen haben mag, jener Staat, dem auch Seckendorfs
,Fürstenstaat“ und ,Christenstaat“ zu danken sind. Und die
Festigung, Vertiefung und Ausbildung seiner in England be
gründeten absolutistischen Theorie hat Schröder gewiß dort ge
wonnen, wo er die dauernde Stätte seiner Tätigkeit fand, in
den Ländern Kaiser Leopold I., dem er die Frucht seines
Geistes widmete. Ein Blick auf die staatsrechtliche Gestal
tung in Österreich, die Wertung namentlich der Rolle, die
in der Staatserhaltung und im Staatsleben die Antipoden des
Absolutismus, die Landstände, damals spielten, kann demnach
einen weiteren Schlüssel zum Verständnis der Grundanschau
ungen Schröders geben.
Die Gegenreformation hatte in Österreich den alten Kampf
der landesfürstlichen und der ständischen Macht im wesent
lichen vollendet; der Dualismus des Staates ist vernichtet, an
Stelle der zwei Subjekte des Staatsrechtes und der Staatsge
walt ist eiues getreten, die Staatspersönlichkeit einheitlich ge
worden. 1 Der verfassungsmäßige Anteil der Stände an der Ge
setzgebung, der in ihrer Autonomie der inneren Verwaltung
und ihrem Steuergesetzgebungsrechte beruht hatte, wird mehr
und mehr zurückgedrängt; doch der Sieg ist noch lange kein
tatsächlich vollständiger: neben dem Landesfürstentum stehen
unter Leopold I. noch immer die Stände als eine Macht, die
zwar an aktiver Geltung bedeutend verloren hat, durch passiven
zähen Widerstand aber Schritt für Schritt vornehmlich kraft
ihres Steuerbewilligungsrechtes den auf Vereinheitlichung des
Staates gerichteten Strebungen, ja selbst den nach Hebung der
1 Vgl. im allgemeinen G. v. Belovv, Territorium und Stadt (München und
Leipzig 1U00), S. 255 ff. und F. Kachfahl, Der dualistische Ständestaat
in Deutschland, Jahrbuch f. Gesetzgebung, Verwaltung u. Volkswirtschaft,
26. Bd., S. 1063 ff. sowie A. v. Luschins Artikel ,Landstände 1 im Österr.
Staatswörterbuch, herausgeg. v. Mischler u. Ulbrich, 2. Auf!., 3. Bd.; im
besonderen A. F. Pribram, Die niederösterr. Stände u. die Krone in der
Zeit Leopolds I., Mitteilungen d. Instituts f. österr. Geschichtsforschung,
14. Bd., S. 589 ff.