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114 Neuwirth.
lange die allgemeine Bewunderung und zählt das Allerhei-
ligenmünster zu Schaffhausen noch heute zu den schönsten
Denkmälern der romanischen Periode; 1 letzterer gehören auch
zwei Flügel des südlichen Kreuzganges mit je fünf rundbogigen
Fenstergruppen auf einfachen mit Würfelcapitälen versehenen
Zwischensäulen, sowie die Gallerie von zehn gekuppelten Rund
bogenfenstern eines Seitengebäudes an. 2
Zeitlich am nächsten steht diesem Baue die 1114 erfolgte
Weihe eines neuen Gotteshauses in Rheinau, einer Pfeiler
basilika mit drei halbrunden Apsiden; 3 zu Anfang des vorigen
Jahrhunderts wurde an dessen Stelle ein anderes im Barockstil
errichtet.
Mit Reichenau wurde mitunter verwechselt das 1145
gegründete Weissenau, Augia minor genannt, sonst aber ohne
kunsthistorische Bedeutung 4 und 1803 aufgehoben.
Im Jahre 1146 wurde ein Theil des 1078 vom Brande
ganz zerstörten Grossmünsters in Zürich consecrirt, dessen
Vollendung aber erst viel später erfolgte (1289). s Hier entstand
auch um die Wende des 12. und 13. Jahrhunderts jener herr
liche Kreuzgang, der zu den Perlen romanischer Bautechnik
gezählt wird. 6 Auch das Frauenmünster erfuhr im 12. Jahr
hundert bauliche Veränderungen, die eine Neuweihe durch Bi
schof Otto von Constanz im Jahre 1170 bedingten; 7 die Kirche
selbst gehört fast ganz ins 13., theilweise auch ins 14. Jahr
hundert.
Gegen Ende des 12. Jahrhundertes wurde auch das durch
Brand vom 25. October 1185 zerstörte Münster zu Basel, 3
das bereits von dem Ungarnsturme hart mitgenommen worden
war, 9 von Heinrich I. zwischen 920 bis 936 restaurirt und
unter Heinrich II. von 1010—1019 neu gebaut worden sein
' Rahn, Gesell, d. b. K., p. 183 ff. gibt eine vortreffliche Beschreibung
desselben.
2 Rahn, Gesch. d. b. IC, p. 177.
3 Niiseheler, Gotteshäuser, II, 1, p. 40.
4 Mone, Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins, VIII, p. 324.
5 Rahn, Gesch. d. b. IC, p. 200 ff.
6 Rahn, Gesch. d. b. IC, p. 206 f.
1 Rahn, Gesch. d. b. K., p. 208 ff.
8 Annal. Alamann., MG. SS. I, p. 56.
9 Herim. Ang. dir. ad a. 917, MG. SS. V, p. 112.