Die neuentdeckten Inschriften über Cyrus.
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Regierung in den Air bestimmen, 1 würden wir auf den Tag der
Besetzung Babylons, der Gefangennahme oder des Todes seines
Königs das formelle Ende seiner Regierung setzen. Abgesehen
aber von dem aus der Datirung der Täfelchen sich ergebenden
Regierungsanfang ,des Königs' Cyrus von Babylon vor oder an
dem 22. Air ist aus dessen ersten oder Antrittsjahre 2 vom 16.
des neunten Kalendermonates Kisilev (hebräisch : Kislev) ein
Urkunde erhalten. 3
Noch vor der Einnahme Babylons wird also Cyrus’ Re
gierung gesetzlich datirt. Das wird sich wohl so erklären, dass
er dieselbe von dem Momente an — nach Herodot im ersten
Frühling 4 — datirte, da er des babylonischen Reiches Boden
betrat, oder die erste Stadt desselben besetzte.
Es kann aber die neue Zählweise schwerlich vor dem
4. Nisau 537 regulirt worden sein, da unser Annalist kein
neues Regierungsjahr zählt und weder Cyrus noch Kambyses
den Königstitel gibt. Wie Eusebius 5 die Sache überliefert fand,
lässt sich eben auch nicht mehr erkennen.
1 Oppert’s Meinung (revised chronology 268), dass die Einnahme von Ba
bylon selbst ,zwischen den 4. und 22. Iyar (Mai) 1 falle, ist freilich durch
die Inschrift widerlegt.
2 Vgl. darüber oben S. 718, Anm. 2.
3 Oppert, revised chronology 267.
4 Vgl. oben S. 720, Anm. 5.
5 Ueber die von mir (Ausgang S. 478) hervorgehobene Möglichkeit, in der
armenischen Einleitung zu Eusebius’ Chronik die Worte ,von Ariern und
Nichtariern 1 , welche doch keinen Sinn geben, durch Retroversion in das
Syrische zu erklären, hat Herr Professor David Heinrich Müller die Güte,
mir Folgendes mitzutheilen: ,Ab Ariis et Non-Ariis mag syrisch gelautet
haben, men ba'lai (oder b’näi) uräjta wadld uräjta ,von Männern (oder
Kindern) der Lehre und von Männern die keine Lehre besassen 1 . Unter
,Lehre 1 hätte man ,Religion 1 , und zwar offenbarte zu verstehen. So nennt
auch Muhammad ahl-al-kitäb ,die Leute der Schrift 1 alle jene Völker,
die offenbarte Religion hatten. Der Armenier kann nun aus den ,Kindern
Uräjta 1 ,Arii‘ gemacht haben. Ich muss jedoch ausdrücklich bemerken,
dass ,uräjta 1 ,Lehre, Gesetz 1 ein Wort ist, welches die Syrer den ara
mäisch sprechenden Juden entlehnt haben und dass dieses Wort, so weit
ich es in der Literatur beobachten konnte, speciell von dein jüdischen
Gesetz und der jüdischen Lehre, dem alten Testamente, gebraucht wird.
Ob man also diesem Worte die Bedeutung ,Religion 1 oder ,Religionsbuch 1
überhaupt vindiciren darf, kann ich bis auf Weiteres nicht entscheiden 1 .