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reichs aus dem Hause Babenberg beschäftigen, oder in irgend
einer historischen Forschung auf dieselben zurückzugehen sich
veranlasst finden, ein praktisch brauchbares Hülfs- und Nach-
schlagebuch an die Hand zu geben.
Der Anlage nach, Bölim-er’s Regesten als Vorbild und
Muster folgend, enthält diese Sammlung zuerst in chronologi
scher Ordnung gereihte Auszüge jener Urkunden oder Auf
schreibungen in Saalbüchern, in denen die Markgrafen
und Herzoge Oesterreichs Babenberger Stammes:
1. entweder im Texte als solche namentlich aufgeführt
werden — oder
2. als Zeugen erscheinen — oder
3. als Aussteller der Urkunde und selbst han
delnd auftreten — oder endlich
4. Auszüge von Briefen an die Babenberger, so
viel mir deren nach gewissenhafter, fleissiger Forschung
aus Druckwerken und Archiven bekannt geworden sind.
Urkunden der Art 1) finden sich in dieser Zusammen
stellung nur in dem Zeitraum von 976 —1113. Ihre Auf
nahme erschien hauptsächlich desshalb für nöthig, weil sonst
dieser ganze Zeitraum hier eine unausfüllbare Lücke gebildet
hätte, indem die bisher bekannt gewordenen Urkun
den der österreichischen L a nde s fürsten, mit einziger
Ausnahme der Urkunde des Markgrafen Ernst für Melk (1060—
1070), erst mit dem Jahre 1113 (Aufschreibungen des KI.
Neuburg. Saalbuches) beginnen. Andererseits geben diese Ur
kunden zugleich verlässliche Anhaltspuncte, sowohl
über die Dauer der Regierung der einzelnen Landes
fürsten, als auch durch die darin vorkommenden Orte über
die Ausdehnung der Ostmark in jenen Zeiten, etc. —
Urkunden der Art 2) (blosse Zeugenschaften) dienen we
sentlich zur Vervollständigung des Itinerars der einzelnen
Landesfürsten. Sie sind fast ohne Ausnahme Kais erur kün
den, und geben zugleich einen indirecten Beweis für den An-
tlieil, welchen besonders die beiden letzten Leopolde (1177—
1230) an dem Gange der Reichsangelegenheiten genommen
haben.